Ohne Trauschein: Warum Ihr Partner rechtlich ein Fremder ist
Kein Trauschein heißt: kein Vertretungsrecht, kein Erbe – bis Sie es ändern.
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Aus dem Leitfaden
Vor Ärzten, Banken und Gerichten sind Sie zwei Fremde mit gemeinsamer Adresse: Das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt für Unverheiratete nicht einen Tag. Und ohne Testament erbt Ihr Partner: nichts.
§ 1358 BGB & gesetzliche Erbfolge – Kapitel 1 und 4 zeigen, was das für Sie beide bedeutet.Ihr Wegweiser
Das steckt im Leitfaden
- ✓Der große Irrtum – warum „eheähnlich" vor Gericht nichts zählt
- ✓Die drei entscheidenden Dokumente – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bankvollmacht, konkret erklärt
- ✓Der Todesfall – warum Ihr Partner ohne Testament nichts erbt, und wie Sie das mit zwei Testamenten ändern
- ✓Die 5 häufigsten Fehler – inklusive „Wir heiraten ja irgendwann"
- ✓Ihr Abend-Plan + große Checkliste – Schritt für Schritt zum Abhaken
Blick ins Heft
In einem Abend geregelt
- 1Der große Irrtum – „Wir leben doch wie verheiratet …"
- 2Ohne Vorsorge – das Betreuungsverfahren, notfalls an Ihnen vorbei
- 3Die drei Dokumente – Vollmacht, Verfügung, Bank
- 4Der Todesfall – zwei Testamente statt leerem Erbrecht
- 5Ihr Abend-Plan – plus große Checkliste zum Abhaken
Aus der Praxis, nicht vom Reißbrett
Herausgegeben vom Team des Notfalltresors – entstanden aus der täglichen Arbeit von Bestattungsexperten, die erleben, was fehlt, wenn nichts geregelt ist.
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