Vorsorge für Singles: Warum im Ernstfall niemand für Sie entscheiden darf
Ledig, geschieden oder verwitwet – ohne Trauschein springt niemand automatisch für Sie ein. Mit drei Dokumenten bestimmen Sie selbst, wer es tut.
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Aus dem Leitfaden
In Deutschland darf kein erwachsener Mensch einen anderen vertreten, ohne dazu bestimmt worden zu sein. Ihre Kinder, Geschwister oder Eltern bekommen ohne Vollmacht nicht einmal Auskunft beim Arzt – geschweige denn Zugriff aufs Konto.
Kapitel 1 & 2 zeigen, was das im Ernstfall bedeutet – und wie Sie es abstellen.Ihr Wegweiser
Das steckt im Leitfaden
- ✓Der große Irrtum – warum Verwandtschaft keine Vollmacht ersetzt (und 5 Sätze, die im Ernstfall nicht halten)
- ✓Die drei entscheidenden Dokumente – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bankvollmacht, konkret erklärt
- ✓Die Vertrauensfrage – wen bevollmächtigen Sie, wenn kein Partner da ist? Mit Ersatzperson für den Notfall
- ✓Nachlass, digitale Konten & die 5 häufigsten Fehler – und wie Sie sie sicher vermeiden
- ✓Ihr Plan für einen Abend + große Checkliste – Schritt für Schritt zum Abhaken
Blick ins Heft
In einem Abend geregelt
- 1Der große Irrtum – „Es kümmert sich schon jemand …"
- 2Was passiert, wenn nichts geregelt ist – wenn das Gericht entscheidet
- 3Die drei Dokumente – Vollmacht, Verfügung, Bank
- 4Die Vertrauensfrage – wen bevollmächtigen Sie?
- 5Ihr Plan für einen Abend – plus große Checkliste zum Abhaken
Aus der Praxis, nicht vom Reißbrett
Herausgegeben vom Team des Notfalltresors – entstanden aus der täglichen Arbeit von Bestattungsexperten, die erleben, was fehlt, wenn nichts geregelt ist.
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