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Bestattungsvorsorge: Kosten planen und den eigenen Abschied gestalten

Wer seine Bestattung vorab plant, klärt zwei Dinge: wie der Abschied aussehen soll und wie er bezahlt wird. Dieser Ratgeber zeigt, woraus sich die Kosten einer Bestattung zusammensetzen, nennt amtliche Friedhofsgebühren als Beispiel und vergleicht die drei üblichen Wege der Finanzierung – Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto, eigener Sparplan und Sterbegeldversicherung.

Stand: 22. Oktober 2026. Hinweis: Notfalltresor ist ein Angebot der GL BestattungsExperten GmbH, die zu Bestattungsvorsorge berät und sie vermittelt. Alle Zahlen in diesem Beitrag stammen deshalb aus öffentlichen Quellen, die jeweils verlinkt sind.

Was kostet eine Bestattung? Die Kurzantwort

Eine feste Summe gibt es nicht, weil mehrere Kostenblöcke zusammenkommen, die je nach Ort und Wünschen stark schwanken. Zur Orientierung: Selbst einfache Beerdigungen kosten laut Verbraucherzentrale schnell 3.000 bis 5.000 Euro. Für eine durchschnittliche Beerdigung nennt die Verbraucherzentrale 13.000 Euro (Pressematerial zum Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“). Wo Ihre eigene Bestattung in dieser Spanne liegt, entscheiden vor allem Bestattungsart, Grabart und Friedhof – und damit Punkte, die Sie mit einer Vorsorge selbst festlegen können.

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Woraus sich die Kosten zusammensetzen

Die Verbraucherzentrale nennt diese Kostenblöcke. Wer sie kennt, kann Angebote vergleichen und gezielt dort sparen, wo es ihm nicht wichtig ist:

  • Leistungen des Bestatters: Erledigung der Formalitäten, Waschen und Einkleiden, Überführung, Sarg oder Urne.
  • Gebühren von Friedhof und Kommune: Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren.
  • Private Ausgaben: Trauerkleidung, Todesanzeige, Trauerbriefe, Blumen und Kränze, Bewirtung nach der Beisetzung.
  • Kosten nach der Beisetzung: Grabpflege und gegebenenfalls ein Grabstein.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Angebote mehrerer Bestatter vor Ort zu vergleichen. Das gilt für eine Vorsorge genauso wie im Trauerfall.

Beispiel: Friedhofsgebühren in Hamburg 2026

Wie viel allein auf den Friedhof entfällt, zeigt ein amtliches Beispiel. Die Beträge stammen aus der Gebührenübersicht der Hamburger Friedhöfe, einem Auszug aus der Gebührenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg, gültig ab 1. Januar 2026. Sie gelten nur für die staatlichen Hamburger Friedhöfe. Andere Städte und kirchliche Friedhöfe setzen eigene Gebühren fest.

Beispiel Hamburg 2026: Friedhofsgebühren für ein Reihengrab
PostenUrneSarg
Reihengrab für die Dauer der Ruhezeit1.260 Euro1.465 Euro
Beisetzung einschließlich Herrichtung des Grabes315 Euro900 Euro
Feierhalle oder Kapelle, Montag bis Freitag, je angefangene 90 Minuten (ohne Fritz-Schumacher-Halle)315 Euro315 Euro
Summe dieser drei Posten1.890 Euro2.680 Euro

Quelle: Hamburger Friedhöfe –AöR–, Gebührenübersicht für das Bestattungs- und Friedhofswesen, gültig ab 01.01.2026 (PDF), Tarif-Nr. 1111, 1112, 201, 202 und 3012; Summen eigene Berechnung. Laut den Häufigen Fragen der Hamburger Friedhöfe gelten die Grabgebühren für 25 Jahre.

Für eine Feuerbestattung nennt das Preisblatt der Hamburger Friedhöfe zur Urnenbeisetzung im unbekannten Feld (Friedhof Öjendorf, Stand 2026) zusätzlich die Einäscherung im Hamburger Krematorium (bis 200 kg: 399 Euro) und die amtsärztliche Leichenschau (70 Euro). Wer statt eines Reihengrabs ein Wahlgrab möchte, zahlt dort pro Jahr der Nutzung, zum Beispiel 77 Euro je Sargstelle in Standardqualität. Nicht enthalten sind in all diesen Zahlen die Leistungen des Bestatters, Grabstein und Grabpflege.

Wer zahlt, wenn nichts geregelt ist?

Die Kosten der Beerdigung tragen die Erben (§ 1968 BGB), in der Regel also aus dem Nachlass. Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, weil es ihnen nicht zuzumuten ist, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer Bestattung (§ 74 SGB XII). Haben Verstorbene weder einsetzbares Vermögen noch Angehörige, übernimmt laut Verbraucherzentrale die Kommune die Bestattung, oft anonym.

Steuerlich gilt: Bei der Erbschaftsteuer dürfen Erben die Kosten der Bestattung, eines angemessenen Grabdenkmals und der üblichen Grabpflege abziehen. Zusammen mit den Kosten der Nachlassabwicklung wird dafür ohne Nachweis ein Betrag von 15.000 Euro abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Der Betrag gilt für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 2024 entsteht (§ 37 Abs. 21 ErbStG).

Drei Wege, die Bestattung vorab zu finanzieren

Die Verbraucherzentrale beschreibt drei Wege. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie sicher das Geld liegt und wie viel davon am Ende tatsächlich für die Bestattung zur Verfügung steht.

Bestattungsvorsorge: die drei Wege im Vergleich
WegSo funktioniert esDarauf achten
Bestattungsvorsorgevertrag mit TreuhandkontoSie vereinbaren mit einem Bestatter die Leistungen und eine feste Summe; Bestattungsart und Sarg lassen sich schon festlegen.Das Geld nie auf das Konto des Bestatters zahlen, sondern nur auf ein Treuhandkonto, etwa bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, oder auf ein Sparbuch mit Sperrvermerk.
Eigener SparplanSie sparen monatlich auf Tagesgeld, Banksparplan oder Geldmarktfonds und halten den Zweck schriftlich fest.Die Zinsen liegen laut Verbraucherzentrale oft unter der Inflationsrate; Kündigungsmöglichkeiten und Zinsabschläge vorher prüfen.
SterbegeldversicherungIn der Regel eine Kapital-Lebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 4.000 bis 10.000 Euro.Im Rentenalter oder kurz davor rät die Verbraucherzentrale vom Abschluss ab, weil gerade bei Älteren schnell mehr Beiträge fließen, als ausgezahlt wird. Sterbekassen haben keinen Insolvenzschutz wie Versicherer.

Quelle: Verbraucherzentrale, „Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht“, Stand 12.08.2026.

Was Versicherte tun können, wenn ihre Sterbekasse keine neuen Verträge mehr abschließen darf, steht in unserem Beitrag Sterbekasse verliert Lizenz.

Was im Bestattungsvorsorgevertrag stehen sollte

Ein Vorsorgevertrag ist dann eine echte Entlastung, wenn Ihre Angehörigen später nichts mehr klären müssen. Diese Punkte sollten Sie vor der Unterschrift prüfen:

  • Leistungen einzeln aufgeführt: Bestattungsart, Sarg oder Urne, Überführung, Trauerfeier, Grabart und Friedhof.
  • Bestatterleistungen und Fremdkosten getrennt: Friedhofsgebühren setzt die Kommune oder der Friedhofsträger fest, und sie werden regelmäßig neu festgesetzt. Fragen Sie, wie der Vertrag mit späteren Gebührenänderungen umgeht.
  • Absicherung des Geldes: Treuhandkonto oder Sparbuch mit Sperrvermerk, nicht das Geschäftskonto des Bestatters.
  • Änderungen und Umzug: Wie lassen sich Wünsche später anpassen, und was gilt, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen?
  • Auffindbarkeit: Vertrag und Treuhandnachweis gehören dorthin, wo Ihre Angehörigen im Todesfall zuerst nachsehen.

Bestattungsvorsorge und Sozialhilfe

Wer Sozialhilfe bezieht oder später darauf angewiesen sein könnte, muss grundsätzlich sein gesamtes verwertbares Vermögen einsetzen. Ausgenommen ist unter anderem Vermögen, dessen Einsatz eine Härte bedeuten würde (§ 90 Abs. 3 SGB XII). Für die Bestattungsvorsorge nennt die Verbraucherzentrale dazu drei Punkte: Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung werden oft anerkannt, meist aber nur, wenn der Vertrag vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit geschlossen wurde. Bei später geschlossenen Verträgen ist ein individueller Grund nachzuweisen, etwa eine schwere Krankheit. Und die Summe muss angemessen sein; die Rechtsprechung geht laut Verbraucherzentrale von einer Grenze von circa 5.400 Euro aus. Wer frühzeitig vorsorgt, ist hier also im Vorteil.

Wünsche festhalten: was in die Bestattungsverfügung gehört

Neben dem Geld geht es um sehr Persönliches. In einer Bestattungsverfügung halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist:

  • Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung, gegebenenfalls See- oder Baumbestattung) und gewünschter Friedhof oder Ort
  • Grabart: Reihengrab, Wahlgrab, Gemeinschaftsgrab oder anonym
  • Trauerfeier: kirchlich oder weltlich, Musik, wer sprechen soll
  • Traueranzeige und wer persönlich benachrichtigt werden soll
  • Blumenschmuck oder ein Spendenaufruf statt Kränzen
  • Wer die Umsetzung übernehmen soll

Welche Bestattungsformen erlaubt sind, regeln die Bestattungsgesetze der Länder. Was neue Landesgesetze für Ihre Wünsche bedeuten, erklärt unser Beitrag Bestattungsverfügung prüfen. Legen Sie die Verfügung so ab, dass Ihre Angehörigen sie in den ersten Tagen finden. Was in diesen Tagen sonst zu erledigen ist, fasst die Checkliste für den Todesfall zusammen.

Wenn Sie Ihre Wünsche, den Vorsorgevertrag und den Treuhandnachweis an einem Ort ablegen möchten, auf den Ihre Angehörigen im Ernstfall zugreifen können, können Sie dafür den Notfalltresor nutzen.

Häufige Fragen

Was kostet ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Sie zahlen im Kern die voraussichtlichen Kosten der Bestattung, die Sie mit dem Bestatter vereinbaren. Die Höhe hängt von Bestattungsart, Grab und Ort ab. Zur Orientierung nennt die Verbraucherzentrale schon für einfache Beerdigungen 3.000 bis 5.000 Euro.

Ist mein Geld beim Bestatter sicher?

Die Verbraucherzentrale rät, das Geld nie auf das Konto des Bestatters zu zahlen, sondern nur auf ein Treuhandkonto oder ein Sparbuch mit Sperrvermerk. So bleibt es für die Bestattung erhalten, auch wenn das Unternehmen in Schwierigkeiten gerät.

Wer bezahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?

Zunächst die Erben (§ 1968 BGB). Ist es den Verpflichteten nicht zuzumuten, die Kosten zu tragen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII).

Kann ich Bestattungskosten bei der Erbschaftsteuer abziehen?

Ja. Kosten der Bestattung, eines angemessenen Grabdenkmals, der üblichen Grabpflege und der Nachlassabwicklung werden zusammen ohne Nachweis mit 15.000 Euro abgezogen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Höhere Kosten können Sie mit Belegen geltend machen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen & weiterführende Links

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