Ein Ferienhaus in Spanien, ein Konto in Österreich oder der Ruhestand in Portugal – wer Vermögen im EU-Ausland hat, sollte wissen, welches Erbrecht auf seinen Nachlass angewendet wird. Ohne klare Regelung im Testament kann 2026 überraschend ausländisches Recht gelten, das Ihre Angehörigen vor unerwartete Hürden stellt.
Warum EU-Auslandsvermögen das Erbe verkompliziert
Sobald Ihr Nachlass einen Bezug zu einem anderen EU-Land hat, treffen unterschiedliche Rechtsordnungen aufeinander. Jedes Land hat eigene Regeln zu Erbfolge, Pflichtteil, Formvorschriften und Nachlassabwicklung. Was in Deutschland selbstverständlich ist – etwa ein Pflichtteil für enterbte Kinder oder das eigenhändig geschriebene Testament – kann im Ausland anders geregelt oder gänzlich unbekannt sein.
Besonders heikel: In manchen Ländern gelten zwingende Erbquoten, in anderen weitreichende Testierfreiheit. Wird der falsche rechtliche Rahmen zugrunde gelegt, kann Ihr letzter Wille teilweise ins Leere laufen. Hinzu kommen praktische Probleme: fremdsprachige Behörden, beglaubigte Übersetzungen, unterschiedliche Grundbuchsysteme und mitunter lange Bearbeitungszeiten.
Die EU-Erbrechtsverordnung: Welches Recht gilt bei Ihrem Nachlass?
Für Sterbefälle seit dem 17. August 2015 gilt die EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Verordnung Nr. 650/2012). Sie beantwortet die zentrale Frage: Welches nationale Erbrecht ist auf einen grenzüberschreitenden Nachlass anwendbar?
Der entscheidende Anknüpfungspunkt ist der gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen im Zeitpunkt des Todes – nicht die Staatsangehörigkeit. Wer also seinen Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Spanien oder Frankreich verlegt hat, unterliegt grundsätzlich dem dortigen Erbrecht, selbst als deutscher Staatsbürger.
Wichtig zu wissen: Die Verordnung gilt in fast allen EU-Staaten, jedoch nicht in Irland und Dänemark. Für Vermögen in diesen Ländern gelten gesonderte Regeln. Auch Drittstaaten außerhalb der EU – etwa die Schweiz oder Großbritannien – folgen der Verordnung nicht.
Der Vorteil der EU-ErbVO: Sie schafft grundsätzlich Klarheit, weil auf den gesamten Nachlass ein einheitliches Recht angewendet wird – statt für die Immobilie in Italien italienisches und für das deutsche Konto deutsches Recht. Das setzt aber voraus, dass Sie wissen, welches Recht das ist.
Rechtswahlklausel: So legen Sie deutsches Erbrecht im Testament fest
Die EU-ErbVO eröffnet eine wertvolle Gestaltungsmöglichkeit: Sie können in Ihrem Testament ausdrücklich das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger legen Sie damit deutsches Erbrecht fest – unabhängig davon, wo Sie später Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Diese Rechtswahlklausel sorgt für Berechenbarkeit. Wer den Lebensabend im Ausland verbringen möchte, aber möchte, dass die vertrauten deutschen Regeln – etwa zum Pflichtteil (§ 2303 BGB) oder zur gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) – gelten, sollte dies aktiv im Testament regeln.
Eine mögliche Formulierung lautet sinngemäß: „Für meine Rechtsnachfolge von Todes wegen wähle ich das Recht des Staates, dem ich angehöre – das deutsche Recht.“ Die Rechtswahl muss ausdrücklich erfolgen oder sich eindeutig aus den Bestimmungen des Testaments ergeben. Prüfen Sie die genaue Formulierung im Einzelfall mit fachkundiger Unterstützung, da sie erhebliche Wirkung entfaltet.
Ein deutsches Testament können Sie eigenhändig verfassen – vollständig handgeschrieben, mit Ort, Datum und Unterschrift, wie es § 2247 BGB vorsieht. Bei Auslandsbezug empfiehlt sich jedoch häufig ein notarielles Testament, weil es im Ausland leichter anerkannt und verstanden wird.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) einfach erklärt
Damit Erben ihre Rechtsstellung im EU-Ausland nachweisen können, wurde mit der EU-ErbVO das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) eingeführt. Es ist gewissermaßen der grenzüberschreitende Nachweis, wer Erbe ist und über welche Befugnisse er verfügt.
Das ENZ wird in Deutschland beim Nachlassgericht beantragt und entfaltet in den teilnehmenden EU-Staaten unmittelbare Wirkung. Ihre Erben müssen damit nicht in jedem Land einen eigenen Erbnachweis führen. Das erleichtert etwa die Umschreibung einer ausländischen Immobilie oder den Zugriff auf ein Konto im EU-Ausland erheblich.
Beachten Sie: Das ENZ ist grundsätzlich sechs Monate gültig und muss danach verlängert werden. Es ersetzt nicht zwingend den deutschen Erbschein, sondern tritt für den grenzüberschreitenden Gebrauch neben ihn. Ihre Erben treten nach deutschem Recht ohnehin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) in Ihre Rechte und Pflichten ein.
Immobilie im Ausland: Was 2026 zusätzlich zu beachten ist
Immobilien sind der häufigste Grund für grenzüberschreitende Nachlässe – und der komplexeste. Auch wenn die EU-ErbVO ein einheitliches Erbrecht bestimmt, gelten für die Immobilie selbst weiterhin die Vorschriften des Belegenheitsstaates.
- Grundbuch und Umschreibung: Jedes Land hat eigene Registerverfahren. Für die Eintragung im ausländischen Grundbuch sind oft beglaubigte Übersetzungen und das ENZ erforderlich.
- Steuern: Erbschaftsteuer kann sowohl in Deutschland als auch im Belegenheitsstaat anfallen. Doppelbesteuerungsabkommen bestehen nur mit einzelnen Ländern – prüfen Sie die steuerliche Lage frühzeitig.
- Laufende Kosten und Verwaltung: Bis zur Umschreibung müssen Grundsteuern, Versicherungen und Instandhaltung weiterlaufen. Regeln Sie, wer sich kümmert.
Prüfen Sie, ob das jeweilige Land Sonderregeln für den Immobilienerwerb durch Ausländer kennt. Eine frühzeitige Klärung erspart Ihren Erben viel Zeit und Geld.
Häufige Fehler bei Auslandsvermögen – und wie Sie sie vermeiden
- Keine Rechtswahl getroffen: Wer im Ausland lebt, unterliegt ohne aktive Wahl automatisch dem dortigen Erbrecht – mit unerwünschten Folgen für Pflichtteil und Erbquoten.
- Zwei widersprüchliche Testamente: Manche errichten ein deutsches und ein ausländisches Testament, die sich gegenseitig aushebeln. Ein einheitliches, abgestimmtes Testament ist sicherer.
- Übersetzungen und Formalien unterschätzt: Ausländische Behörden verlangen häufig beglaubigte Übersetzungen und Apostillen. Ohne Vorbereitung stockt die Abwicklung.
- Steuern vergessen: Erben werden von doppelter Erbschaftsteuer überrascht, weil niemand vorab gerechnet hat.
- Vollmachten fehlen: Nicht nur für den Todesfall, auch bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sollten Sie Vollmachten haben, die auch im Ausland wirken.
Checkliste: Testament mit Auslandsbezug rechtssicher gestalten
- Vermögen im EU-Ausland vollständig auflisten (Immobilien, Konten, Beteiligungen).
- Gewöhnlichen Aufenthalt realistisch einschätzen – auch für die Zukunft.
- Rechtswahlklausel zugunsten des deutschen Rechts ausdrücklich aufnehmen.
- Ein einheitliches Testament errichten statt mehrerer Länderfassungen.
- Notarielle Beurkundung erwägen, um Anerkennung im Ausland zu erleichtern.
- Steuerliche Folgen im In- und Ausland prüfen lassen.
- Angehörige über den Verwahrort und das ENZ-Verfahren informieren.
- Vollmachten und Vorsorgeregelungen mit Auslandswirkung ergänzen.
Häufige Fragen
Gilt mein deutsches Testament automatisch im EU-Ausland?
Ein wirksames deutsches Testament wird in den EU-Staaten der EU-ErbVO grundsätzlich anerkannt. Ohne Rechtswahlklausel kann jedoch ausländisches Erbrecht angewendet werden, wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt dort lag.
Muss ich zwingend deutsches Recht wählen?
Nein. Als deutscher Staatsangehöriger können Sie deutsches Recht wählen, müssen es aber nicht. Ohne Wahl gilt das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts. Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihrer Familiensituation ab.
Was kostet das Europäische Nachlasszeugnis?
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und werden vom Nachlassgericht erhoben. Sie liegen in einer ähnlichen Größenordnung wie beim deutschen Erbschein. Die genaue Höhe erfahren Sie beim zuständigen Gericht.
Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner Vermögen im Ausland teilen, hilft Ihnen unser kostenloser Leitfaden für Eheleute dabei, alle Vorsorgethemen strukturiert anzugehen. Denken Sie zusätzlich daran, für Krankheits- oder Pflegefälle im Ausland vorzusorgen – etwa mit einer Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.