Fristen beim Erben: Was Angehörige zuerst tun müssen

Wenn ein Mensch stirbt, denken die wenigsten Angehörigen sofort an Fristen – doch gerade in den ersten Wochen laufen wichtige Zeiträume, die über Ihr Vermögen entscheiden können. Wer die Ausschlagungsfrist verpasst, haftet unter Umständen für fremde Schulden. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Fristen beim Erben gelten und was Sie zuerst erledigen sollten.

Warum Fristen beim Erben so entscheidend sind

Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen automatisch auf die Erben über – das nennt man Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Das bedeutet: Sie erben nicht nur Guthaben und Immobilien, sondern auch sämtliche Schulden und Verbindlichkeiten. Wer nichts unternimmt, gilt nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch als Erbe – mit allen Konsequenzen.

Gerade deshalb ist es wichtig, die zentralen Fristen zu kennen. Manche laufen still im Hintergrund und werden erst dann zum Problem, wenn es zu spät ist. Andere schützen Ihre eigenen Ansprüche, etwa beim Pflichtteil. Wer hier den Überblick behält, kann kostspielige Fehler vermeiden und in Ruhe die richtigen Entscheidungen treffen.

Die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung der Erbschaft

Die wohl wichtigste Frist betrifft die Ausschlagung der Erbschaft. Sie haben nach dem Erbrecht grundsätzlich sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Diese Frist beginnt nicht mit dem Todestag, sondern in dem Moment, in dem Sie sowohl vom Tod als auch von Ihrer Stellung als Erbe Kenntnis erlangen.

Die Frist verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich bei Fristbeginn im Ausland aufhielten. Wichtig zu wissen: Die Ausschlagung muss persönlich beim Nachlassgericht zu Protokoll erklärt oder in notariell beglaubigter Form eingereicht werden. Eine formlose E-Mail oder ein einfacher Brief genügen nicht.

Sobald die Frist ohne Erklärung verstreicht, gilt die Erbschaft als angenommen – eine spätere Ausschlagung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. Deshalb sollten Sie bei Unsicherheit rasch handeln und die finanzielle Lage des Nachlasses klären.

Fristen bei überschuldetem Nachlass: Wann ausschlagen sinnvoll ist

Ein überschuldeter Nachlass ist der Hauptgrund für eine Ausschlagung. Übersteigen die Schulden das vorhandene Vermögen, haften Sie als Erbe grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Privatvermögen. In solchen Fällen ist die fristgerechte Ausschlagung oft der einzige wirksame Schutz.

Prüfen Sie deshalb in den ersten Wochen so genau wie möglich:

  • Welche Kredite, Bürgschaften oder offenen Rechnungen bestehen?
  • Gibt es laufende Verpflichtungen wie Miet- oder Leasingverträge?
  • Wie hoch sind Guthaben, Immobilienwerte und Versicherungen?

Beachten Sie: Wenn Sie ausschlagen, rückt die nächste Person in der Erbfolge nach – häufig Ihre Kinder. Auch für diese muss dann gegebenenfalls fristgerecht ausgeschlagen werden. Wer die Übersicht verliert, riskiert, dass die Schulden ungewollt in der Familie bleiben. Bei minderjährigen Kindern kann zusätzlich eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich sein.

Erbschaftsteuer: Anzeige- und Erklärungsfristen ans Finanzamt

Neben dem Nachlassgericht spielt auch das Finanzamt eine Rolle. Erben sind verpflichtet, den Erwerb innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Anzeigepflicht gilt unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich Steuer anfällt.

In vielen Fällen erfährt das Finanzamt ohnehin über Banken oder Gerichte vom Erbfall. Trotzdem sollten Sie die Frist ernst nehmen. Fordert das Finanzamt anschließend eine Erbschaftsteuererklärung an, setzt es dafür eine eigene Frist – üblicherweise mindestens einen Monat. Halten Sie sich unbedingt an die im Schreiben genannten Termine.

Gute Nachricht für nahe Angehörige: Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder profitieren von hohen Freibeträgen. Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Nachlasses ab.

Fristen für Pflichtteilsansprüche: Die 3-Jahres-Verjährung

Wurden nahe Angehörige durch ein Testament enterbt, steht ihnen häufig ein Pflichtteil zu. Dieser Anspruch ist in § 2303 BGB geregelt und richtet sich als Geldanspruch gegen die Erben. Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Kinder, Ehepartner und – falls keine Kinder vorhanden sind – die Eltern des Verstorbenen.

Der Pflichtteilsanspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung erfahren hat. Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, sollte also nicht zu lange warten und rechtzeitig Auskunft über den Nachlass verlangen.

Anders als bei der Ausschlagung besteht hier also kein akuter Zeitdruck innerhalb weniger Wochen. Dennoch empfiehlt es sich, Ansprüche frühzeitig zu prüfen, damit keine Beweismittel verloren gehen und der Nachlasswert noch gut ermittelbar ist.

Antrag auf Erbschein: Zeitpunkt und Wartezeiten

Der Erbschein weist Sie gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden als rechtmäßigen Erben aus. Für seine Beantragung gibt es keine gesetzliche Frist – Sie sollten ihn aber dann beantragen, wenn Sie ihn tatsächlich benötigen, etwa zur Umschreibung einer Immobilie oder zum Zugriff auf Konten.

Nicht immer ist ein Erbschein nötig. Existiert ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll, akzeptieren viele Stellen diese Dokumente als Nachweis. Bei einem eigenhändigen Testament nach § 2247 BGB verlangen Banken dagegen häufig einen Erbschein.

Rechnen Sie mit Bearbeitungszeiten von mehreren Wochen bis Monaten, je nach Auslastung des Nachlassgerichts und Komplexität des Falls. Beantragen Sie den Erbschein daher lieber früher, wenn absehbar ist, dass Sie ihn brauchen.

Sofortmaßnahmen: Was Sie in den ersten Tagen erledigen sollten

In den ersten Tagen nach einem Todesfall steht meist die Organisation im Vordergrund. Diese Schritte sind besonders wichtig:

  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mehrere Exemplare).
  • Testament oder Erbvertrag beim Nachlassgericht abliefern – dazu ist jeder verpflichtet, der ein Testament besitzt.
  • Laufende Verträge (Miete, Strom, Abonnements, Versicherungen) sichten und ggf. kündigen.
  • Bestehende Vollmachten prüfen: Eine über den Tod hinaus geltende Vorsorge- oder Bankvollmacht erspart oft den Erbschein.
  • Finanzielle Lage des Nachlasses grob einschätzen, um die Ausschlagungsfrist im Blick zu behalten.

Checkliste: Alle Erbfristen auf einen Blick

  • 6 Wochen – Ausschlagung der Erbschaft ab Kenntnis (6 Monate bei Auslandsbezug).
  • 3 Monate – Anzeige des Erwerbs beim Finanzamt.
  • Individuell – Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung laut Finanzamt.
  • 3 Jahre – Verjährung von Pflichtteilsansprüchen (ab Jahresende der Kenntnis).
  • Keine feste Frist – Antrag auf Erbschein, aber mit Wartezeiten einplanen.

Häufige Fragen

Kann ich die Ausschlagungsfrist verlängern lassen?

Eine Verlängerung der 6-Wochen-Frist ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie können jedoch bereits vorher ausschlagen, sobald Sie sich sicher sind. Bei Auslandsbezug gilt automatisch die 6-Monats-Frist.

Was passiert, wenn ich gar nichts tue?

Dann gilt die Erbschaft nach Ablauf der Ausschlagungsfrist als angenommen. Sie werden endgültig Erbe – einschließlich aller Schulden. Ein späteres Ausschlagen ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Kostet die Ausschlagung Geld?

Ja, für die Erklärung beim Nachlassgericht oder Notar fallen Gebühren an, die sich nach dem Nachlasswert richten. Bei einem überschuldeten Nachlass sind diese Kosten meist gering und im Vergleich zur drohenden Haftung überschaubar.

Damit im Ernstfall alle wichtigen Unterlagen schnell auffindbar sind, hilft eine strukturierte Dokumentenablage im Notfalltresor, in der Testament, Vollmachten und Verträge übersichtlich hinterlegt sind. Ergänzend lohnt es sich, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar zu erstellen, die über den Tod hinaus gilt und Angehörigen oft den Erbschein erspart.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.

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