Nachlass abwickeln: 6-Wochen-Frist und Sofortmaßnahmen

Wenn ein naher Mensch stirbt, laufen mitten in der Trauer plötzlich rechtliche Uhren. Manche Fristen sind kurz und folgenreich – allen voran die sechs Wochen zur Ausschlagung einer Erbschaft. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Fristen wirklich gelten, was Sie sofort tun sollten und wie Sie den Nachlass Schritt für Schritt geordnet abwickeln.

Welche Fristen nach dem Todesfall wirklich gelten

Nach einem Sterbefall greifen mehrere Fristen parallel. Wer sie kennt, vermeidet unnötigen Druck und teure Fehler. Die wichtigsten Zeitfenster im Überblick:

  • Sofort bis 24 Stunden: ärztliche Todesbescheinigung veranlassen.
  • Innerhalb von 3 Werktagen: Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt (in der Regel übernimmt das Bestattungsunternehmen die Anmeldung).
  • Bestattungsfrist: je nach Bundesland meist innerhalb von 4 bis 10 Tagen – die Regelungen unterscheiden sich in den Bestattungsgesetzen der Länder.
  • 6 Wochen: Frist zur Ausschlagung der Erbschaft.
  • 3 Monate: Anzeigepflicht beim Finanzamt zur Erbschaftsteuer.

Der Erbfall selbst tritt automatisch mit dem Tod ein. Nach dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge gehen Vermögen und Schulden auf die Erben über (§ 1922 BGB). Deshalb ist die Ausschlagungsfrist so bedeutsam.

Die 6-Wochen-Frist: Erbschaft ausschlagen oder annehmen

Sie werden Erbe, ohne etwas tun zu müssen. Wollen Sie das Erbe nicht annehmen – etwa weil Überschuldung droht –, müssen Sie es aktiv ausschlagen. Dafür haben Sie grundsätzlich sechs Wochen Zeit, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie von Erbfall und Ihrer Berufung als Erbe Kenntnis erlangt haben. Hatte die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz im Ausland oder hielten Sie sich selbst dort auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Die Ausschlagung erklären Sie beim Nachlassgericht (Amtsgericht) – entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form beim Notar. Eine einfache formlose Erklärung genügt nicht. Wer die Frist verstreichen lässt oder das Erbe „annimmt“ (auch durch schlüssiges Verhalten), haftet grundsätzlich auch für Nachlassschulden.

Wichtig: Solange Sie unsicher sind, ob der Nachlass werthaltig ist, sollten Sie keine Handlungen vornehmen, die als Annahme gedeutet werden könnten – etwa größere Verfügungen über Konten. Bei überschuldetem Nachlass gibt es auch die Möglichkeit, die Haftung durch Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz auf den Nachlass zu beschränken.

Sofortmaßnahmen in den ersten Tagen

In den ersten Tagen zählt Struktur mehr als Tempo. Diese Schritte schaffen Ordnung:

  • Todesbescheinigung vom Arzt einholen.
  • Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen – gleich mehrere beglaubigte Exemplare (5–10), da Banken, Versicherungen und Behörden je eigene Ausfertigungen verlangen.
  • Testament oder Erbvertrag suchen und – falls vorhanden – beim Nachlassgericht abliefern. Amtlich verwahrte Testamente werden automatisch eröffnet.
  • Wohnung sichern: Wertgegenstände, Dokumente und Schlüssel in Verwahrung nehmen.
  • Wichtige Unterlagen zusammentragen: Ausweis, Familienstammbuch, Rentenbescheide, Versicherungspolicen, Kontoauszüge, Verträge.

Konten, Verträge und laufende Kosten regeln

Mit dem Tod erlöschen viele – aber nicht alle – Vertragsverhältnisse. Ein systematisches Vorgehen verhindert doppelte Zahlungen und Mahnungen.

Bankkonten

Ein Konto wird mit dem Tod nicht automatisch gesperrt. Bestand eine Konto- oder Bankvollmacht über den Tod hinaus, kann der Bevollmächtigte laufende Kosten weiter begleichen – das erspart oft eine Blockade wichtiger Zahlungen. Ohne Vollmacht benötigt die Bank einen Erbnachweis. Laufende Beträge wie Miete, Strom oder Bestattungskosten dürfen in der Regel weiter vom Konto beglichen werden.

Verträge kündigen oder ummelden

  • Mietvertrag: Erben treten grundsätzlich ein; es gelten Sonderkündigungsrechte.
  • Strom, Gas, Telefon, Streaming, Zeitungen: kündigen oder umschreiben.
  • Versicherungen: Lebens- und Sterbegeldversicherung anmelden, überflüssige Verträge (Kfz, Haftpflicht) kündigen.
  • Rente und Sozialleistungen: Rentenversicherung informieren; überzahlte Renten werden zurückgefordert.

Der digitale Nachlass gehört ebenfalls dazu: E-Mail-Konten, soziale Netzwerke und Online-Abos. Dass Erben grundsätzlich auch Zugang zu digitalen Konten erhalten, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17).

Erbschein beantragen: Wann nötig, wann nicht

Ein Erbschein weist Sie gegenüber Dritten als Erben aus. Er ist aber nicht immer erforderlich und verursacht Kosten (abhängig vom Nachlasswert).

  • Oft nicht nötig, wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vorliegt – viele Banken und Grundbuchämter akzeptieren dies.
  • Oft nötig bei einem privatschriftlichen Testament ohne klare Erbeinsetzung oder bei gesetzlicher Erbfolge, insbesondere wenn Immobilien im Grundbuch umzuschreiben sind.

Beantragt wird der Erbschein beim Nachlassgericht; Sie müssen die Erbfolge glaubhaft machen, meist mit eidesstattlicher Versicherung. Die gesetzliche Erbfolge richtet sich nach Verwandtschaftsgraden (§§ 1924 ff. BGB). Pflichtteilsberechtigte nahe Angehörige können auch dann Ansprüche haben, wenn sie enterbt wurden (§ 2303 BGB).

Erbschaftsteuer: Anzeigepflicht und Fristen

Jeder Erwerb von Todes wegen ist dem Finanzamt grundsätzlich innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Bei notariell oder gerichtlich eröffneten Verfügungen entfällt die Anzeige oft, weil Gericht oder Notar das Finanzamt informieren. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Freibeträgen und Verwandtschaftsverhältnis ab.

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 € Freibetrag.
  • Kinder: je 400.000 €.
  • Enkel: in der Regel 200.000 €.

Erst nach Aufforderung durch das Finanzamt geben Sie eine Erbschaftsteuererklärung ab. Bewahren Sie deshalb Unterlagen zum Nachlasswert sorgfältig auf.

Checkliste: Nachlass Schritt für Schritt abwickeln

  • ☐ Todesbescheinigung und Sterbeurkunden (mehrfach) besorgen
  • ☐ Bestattung organisieren, Fristen des Bundeslands beachten
  • ☐ Testament/Erbvertrag suchen und beim Nachlassgericht abliefern
  • ☐ Wohnung und Wertgegenstände sichern
  • ☐ Prüfen: Erbe annehmen oder ausschlagen (6-Wochen-Frist)
  • ☐ Banken, Versicherungen, Rentenkasse informieren
  • ☐ Verträge kündigen, ummelden oder anmelden
  • ☐ Digitalen Nachlass regeln
  • ☐ Erbschein prüfen und ggf. beantragen
  • ☐ Erbschaftsteuer anzeigen (3 Monate)
  • ☐ Nachlass verteilen, ggf. Pflichtteilsansprüche berücksichtigen

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Voreilige Annahme: Wer Konten leert oder Gegenstände verwertet, bevor die Werthaltigkeit geklärt ist, kann als Erbe gelten – trotz Schulden.
  • Frist übersehen: Die sechs Wochen laufen ab Kenntnis, nicht ab Todestag. Notieren Sie das Datum genau.
  • Zu wenige Sterbeurkunden: Nachträgliche Anforderungen kosten Zeit und Geld.
  • Alleingang bei Miterben: In einer Erbengemeinschaft entscheiden alle gemeinsam – eigenmächtige Verfügungen führen zu Streit.
  • Digitale Konten vergessen: Ungekündigte Abos verursachen monatelang Kosten.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die 6-Wochen-Frist genau?

Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie sowohl vom Tod als auch von Ihrer Stellung als Erbe erfahren haben. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist auf sechs Monate.

Muss ich immer einen Erbschein beantragen?

Nein. Liegt ein notarielles Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren viele Stellen dies als Nachweis. Ein Erbschein ist vor allem bei privatschriftlichen Testamenten oder Grundbuchänderungen häufig nötig.

Hafte ich für die Schulden des Verstorbenen?

Grundsätzlich ja, da Vermögen und Schulden gemeinsam übergehen. Sie können jedoch ausschlagen oder die Haftung über Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz auf den Nachlass beschränken.

Wer die eigene Vorsorge frühzeitig regelt, erspart den Hinterbliebenen viele dieser Schritte: In unseren kostenlosen Vorsorge-Leitfäden finden Sie strukturierte Hilfen für den Ernstfall. Eine gültige Vollmacht über den Tod hinaus erleichtert die Kontoführung erheblich – Sie können eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.

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