Wer eine Patientenverfügung hat und gleichzeitig Organspender sein möchte, steht vor einem stillen Konflikt: Beide Wünsche können sich im Ernstfall widersprechen. Mit der richtigen Formulierung lösen Sie dieses Problem eindeutig – und ersparen Ihren Angehörigen eine schwere Entscheidung in einer ohnehin belastenden Situation.
Der mögliche Widerspruch
In einer Patientenverfügung lehnen viele Menschen lebenserhaltende Maßnahmen ab. Eine Organspende setzt jedoch genau solche Maßnahmen kurzzeitig voraus: Um die Organe bis zur Entnahme funktionsfähig zu halten, muss die künstliche Beatmung und Kreislaufunterstützung für eine begrenzte Zeit fortgeführt werden. Ohne klare Regelung weiß im Ernstfall niemand, was Vorrang hat – der Wunsch nach Behandlungsabbruch oder die Bereitschaft zur Organspende.
Die Lösung: eine ausdrückliche Regelung
Moderne Patientenverfügungen enthalten einen eigenen Abschnitt zur Organspende. Die Patientenverfügung ist in § 1827 BGB geregelt. Dort legen Sie ausdrücklich fest, ob für eine mögliche Organspende vorübergehend doch lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden dürfen – oder ob Ihr Wunsch nach Behandlungsabbruch in jedem Fall Vorrang hat. Beide Entscheidungen sind legitim; entscheidend ist nur, dass Sie sie klar treffen und dokumentieren.
Der Organspendeausweis
Der Organspendeausweis dokumentiert Ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende. Sie können einer Spende vollständig zustimmen, sie auf bestimmte Organe beschränken oder ihr ausdrücklich widersprechen. Der Ausweis ist formlos gültig, kostenlos und jederzeit änderbar – Sie müssen ihn nirgendwo registrieren lassen. Tragen Sie ihn am besten bei Ihren Ausweispapieren, damit er im Ernstfall gefunden wird.
Das Organspende-Register seit 2024
Seit März 2024 gibt es in Deutschland ein zentrales Online-Organspende-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dort können Sie Ihre Entscheidung zur Organspende digital und jederzeit änderbar hinterlegen. Das Register ergänzt den klassischen Organspendeausweis, ersetzt ihn aber nicht zwingend. Der Vorteil: Im Ernstfall können Kliniken die hinterlegte Erklärung direkt abrufen, ohne dass nach einem Ausweis gesucht werden muss.
Mit den Angehörigen sprechen
So wichtig die schriftliche Dokumentation ist – das Gespräch mit den Angehörigen ersetzt sie nicht. Denn wenn keine Erklärung vorliegt, werden im Ernstfall die nächsten Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt. Diese Entscheidung ist für trauernde Angehörige enorm belastend, weil sie unter Zeitdruck und im Schockzustand getroffen werden muss. Wer seine Haltung zu Lebzeiten klar kommuniziert und dokumentiert, nimmt seiner Familie diese schwere Last ab – ganz gleich, wie die Entscheidung ausfällt.
Wer beide Dokumente aufeinander abstimmt, nimmt seinen Angehörigen eine schwere Entscheidung ab – und stellt sicher, dass der eigene Wille respektiert wird. Organspende ist eine zutiefst persönliche Entscheidung. Bewahren Sie Patientenverfügung, Organspendeausweis und Ihre übrigen Vorsorgedokumente an einem sicheren, jederzeit auffindbaren Ort im Notfalltresor auf – und denken Sie im selben Zug daran, eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar zu erstellen, damit im Ernstfall auch geregelt ist, wer für Sie entscheiden darf. So behalten Sie die Kontrolle und schaffen gleichzeitig Klarheit für alle Beteiligten.
Quellen & weiterführende Links
- Transplantationsgesetz (TPG)
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – Organspende
- Organspende-Register (BfArM)
- § 1827 BGB – Patientenverfügung
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.