Zum 1. Januar 2027 soll die nächste große Pflegereform in Kraft treten – mit einem völlig neuen Leistungssystem. Wenn Sie einen Angehörigen pflegen oder sich auf einen möglichen Pflegefall vorbereiten, sollten Sie jetzt verstehen, was sich ändert und welche Vorkehrungen Sie schon 2026 treffen können.
Pflegereform 2027: Das ist geplant im Überblick
Die für 2027 vorgesehene Pflegereform ist das Ergebnis langjähriger politischer Diskussionen um die Finanzierung und Vereinfachung der Pflegeversicherung. Kernstück ist ein Umbau der bisherigen Einzelleistungen zu einem übersichtlicheren Budgetsystem. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig flexibler entscheiden können, wofür sie die zustehenden Mittel einsetzen.
Wichtig vorab: Vieles befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Konkrete Beträge, Übergangsfristen und Detailregelungen können sich bis zum Inkrafttreten noch ändern. Dieser Artikel bildet den Diskussions- und Planungsstand ab und ordnet ihn für Sie ein – ohne Zahlen zu nennen, die noch nicht rechtsverbindlich feststehen.
Ziel der Reform ist es, drei Probleme zugleich anzugehen: die steigenden Kosten der Pflegeversicherung, die als zu bürokratisch empfundene Vielzahl an Einzelleistungen und die Entlastung pflegender Angehöriger, die den größten Teil der häuslichen Pflege in Deutschland leisten.
Vier neue Budgets statt Einzelleistungen – was das bedeutet
Das bisherige System kennt zahlreiche nebeneinander bestehende Leistungen: Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und weitere. Für viele Betroffene ist es schwer nachvollziehbar, welche Töpfe sich kombinieren lassen und welche Fristen gelten.
Die Reform sieht vor, diese Vielfalt in wenige übergeordnete Budgets zusammenzuführen. Diskutiert werden vier Bausteine:
- Ein Budget für die häusliche Pflege, das Pflegegeld und Sachleistungen flexibler kombinierbar macht.
- Ein Entlastungsbudget, das Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenfasst, damit pflegende Angehörige leichter eine Auszeit nehmen können.
- Ein Budget für Hilfsmittel und Wohnumfeldverbesserungen, etwa für barrierefreie Umbauten.
- Ein Budget für die stationäre oder teilstationäre Versorgung.
Der wesentliche Vorteil aus Sicht der Betroffenen: mehr Wahlfreiheit. Statt starrer Einzeltöpfe könnten Familien innerhalb eines Budgets selbst entscheiden, ob sie beispielsweise mehr Betreuungsstunden oder mehr technische Hilfsmittel benötigen. Kritiker warnen jedoch, dass die Zusammenlegung mit einer Deckelung einhergehen könnte – dazu später mehr.
Verhinderungspflege, Pflegegeld & Rentenpunkte: Die konkreten Änderungen
Für pflegende Angehörige besonders relevant sind drei Bereiche.
Verhinderungspflege im Entlastungsbudget
Die Verhinderungspflege springt ein, wenn die Hauptpflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder einer anderen Auszeit ausfällt. Bislang ist sie an eigene Voraussetzungen und Fristen gebunden. Im geplanten Entlastungsbudget soll sie mit der Kurzzeitpflege verschmelzen, sodass die getrennte Abrechnung entfällt und die Mittel freier eingesetzt werden können.
Pflegegeld und Sachleistung
Das Pflegegeld zahlt die Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person aus, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Reform will die bislang strikte Trennung zwischen Pflegegeld und professioneller Sachleistung durchlässiger gestalten, damit Mischformen einfacher werden. Ob und in welchem Umfang die Beträge angehoben werden, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen.
Rentenpunkte für Pflegepersonen
Wer einen Angehörigen mindestens zehn Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegt und daneben nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, erwirbt in der Regel Rentenpunkte. Die Pflegekasse zahlt hierfür Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. An diesem Grundprinzip soll sich nichts ändern; diskutiert wird, die Anrechnung an das neue Budgetsystem anzupassen. Prüfen Sie in jedem Fall bei Ihrer Pflegekasse, ob Ihre Pflegetätigkeit rentenrechtlich erfasst ist.
Warum pflegende Angehörige die Reform kritisieren
Trotz des Vereinfachungsversprechens gibt es erhebliche Kritik. Häufig genannte Punkte sind:
- Sorge vor verdeckten Kürzungen: Wenn mehrere Leistungen in einem gedeckelten Budget zusammenfließen, könnte im Einzelfall unterm Strich weniger herauskommen als bisher.
- Übergangsprobleme: Familien, die ihre Pflege auf das alte System eingerichtet haben, fürchten Umstellungsaufwand und Unsicherheit.
- Bürokratie bleibt im Alltag: Die Vereinfachung auf dem Papier bedeutet nicht automatisch weniger Antrags- und Nachweisaufwand.
- Fehlende Anerkennung der Angehörigenarbeit: Viele Verbände fordern eine stärkere finanzielle und rentenrechtliche Würdigung der häuslichen Pflege.
Weil viele Details noch offen sind, lohnt es sich, die weitere Gesetzgebung aufmerksam zu verfolgen. Verlassen Sie sich nicht auf einzelne Zahlen aus Vorabmeldungen, sondern auf den endgültigen Gesetzestext.
Was die Reform für Ihre finanzielle Planung bedeutet
Ganz gleich, wie die Budgets am Ende ausgestaltet werden: Die Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Der Eigenanteil – insbesondere im Pflegeheim – bleibt oft erheblich. Für Ihre Planung heißt das:
- Verschaffen Sie sich einen realistischen Überblick über Einkommen, Vermögen und laufende Kosten der pflegebedürftigen Person.
- Bedenken Sie die mögliche Unterhaltspflicht von Kindern. Nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro herangezogen.
- Klären Sie frühzeitig, wer im Ernstfall Bankgeschäfte und Zahlungen übernehmen darf – ohne Vollmacht geht das oft nicht.
Für Eheleute ist wichtig zu wissen: Seit 2023 gibt es das Ehegatten-Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es erlaubt Ehepartnern in bestimmten Gesundheitsangelegenheiten eine gegenseitige Vertretung – aber nur für maximal sechs Monate und nur im medizinischen Bereich. Für Bankgeschäfte, Verträge oder eine dauerhafte Vertretung reicht es nicht aus.
So sorgen Sie jetzt für den Pflegefall vor: Vollmacht & Dokumente
Unabhängig von der Reform gilt: Die wichtigste Vorsorge treffen Sie selbst, nicht der Gesetzgeber. Ohne rechtzeitige Vollmacht kann selbst der Ehepartner viele Angelegenheiten nicht regeln, und es droht ein gerichtliches Betreuungsverfahren (§§ 1814 ff. BGB).
Diese Dokumente sollten in keinem Haushalt fehlen:
- Vorsorgevollmacht: Sie bestimmt, wer Sie in finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Fragen vertreten darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
- Betreuungsverfügung: Sie legt fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls doch eine Betreuung nötig wird.
- Patientenverfügung nach § 1827 BGB: Sie regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
- Bankvollmacht: Viele Kreditinstitute verlangen zusätzlich eine bankeigene Vollmacht.
Bewahren Sie diese Unterlagen so auf, dass Ihre Vertrauensperson sie im Ernstfall schnell findet – ein geordneter Notfallordner erspart der Familie in einer belastenden Situation viel Suche.
Checkliste: Diese Schritte sollten Sie 2026 angehen
- Verfolgen Sie die endgültige Gesetzesfassung und prüfen Sie, ob Ihr aktueller Pflegegrad-Bescheid betroffen ist.
- Lassen Sie sich bei einem Pflegestützpunkt unabhängig und kostenlos beraten.
- Klären Sie mit der Pflegekasse, ob für Ihre Pflegetätigkeit Rentenbeiträge gezahlt werden.
- Erstellen oder aktualisieren Sie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
- Klären Sie die Bankvollmacht bei allen relevanten Kreditinstituten.
- Erfassen Sie Einkommen, Vermögen und laufende Kosten für eine realistische Finanzplanung.
- Legen Sie alle wichtigen Dokumente an einem zentralen, auffindbaren Ort ab.
Wenn Sie als Ehepaar vorsorgen möchten, hilft Ihnen der kostenlose Leitfaden für Eheleute dabei, keine wichtige Regelung zu übersehen. Und weil ohne gültige Vollmacht selbst der Ehepartner an Grenzen stößt, können Sie eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Muss ich als pflegender Angehöriger jetzt sofort etwas tun?
Solange das Gesetz nicht endgültig verabschiedet ist, müssen Sie an Ihren laufenden Leistungen nichts ändern. Sinnvoll ist es, sich über die geplanten Neuerungen zu informieren und Ihre Vorsorgedokumente auf den aktuellen Stand zu bringen.
Bleibt das Pflegegeld erhalten?
Nach dem bisherigen Diskussionsstand soll das Pflegegeld weiter existieren, jedoch flexibler mit anderen Leistungen kombinierbar werden. Ob und wie sich die Höhe ändert, steht noch nicht rechtsverbindlich fest.
Ersetzt das Ehegatten-Notvertretungsrecht eine Vorsorgevollmacht?
Nein. Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten, ist zeitlich auf sechs Monate begrenzt und deckt keine Bank- oder Vermögensangelegenheiten ab. Eine umfassende Vorsorgevollmacht bleibt unverzichtbar.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.