Junge Familien sind mit dem Alltag ausgelastet – Vorsorge für den Ernstfall steht ganz unten auf der Liste. Doch gerade für Familien mit kleinen Kindern ist sie besonders wichtig: Es geht nicht nur um einen selbst, sondern um die Zukunft der Kinder.
Warum Vorsorge für Eltern unverzichtbar ist
Solange Kinder minderjährig sind, hängt ihre Versorgung vollständig an den Eltern. Fällt ein Elternteil oder beide aus, müssen rechtliche, finanzielle und organisatorische Fragen sofort geklärt sein. Ohne Vorsorge entscheiden Gerichte und Behörden – ohne Ihre Wünsche zu kennen.
Die wichtigsten Dokumente für Familien
- Sorgerechtsverfügung – wer kümmert sich um die Kinder, wenn beide Eltern ausfallen? Sie benennen darin die gewünschte Person als Vormund (§ 1782 BGB).
- Vorsorgevollmacht – gegenseitige Bevollmächtigung der Partner
- Patientenverfügung – für medizinische Entscheidungen (§ 1827 BGB)
- Risikolebensversicherung – finanzielle Absicherung der Familie
- Testament – besonders wichtig bei unverheirateten Paaren
Der Sonderfall: unverheiratete Eltern
Unverheiratete Partner erben gesetzlich nichts voneinander. Stirbt ein Elternteil, erbt nach der gesetzlichen Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) das gemeinsame Kind – nicht der überlebende Partner. Ohne Testament kann das zu absurden Situationen führen, in denen der hinterbliebene Partner finanziell abgesichert werden muss, obwohl er den Alltag allein stemmt. Ein Testament ist hier Pflicht.
Finanzielle Absicherung realistisch berechnen
Überlegen Sie konkret: Wovon würde Ihre Familie leben, wenn Ihr Einkommen wegfiele? Eine Risikolebensversicherung sollte laufende Kosten, Kinderbetreuung und idealerweise die Ausbildung der Kinder absichern. Die Versicherungssumme darf hier ruhig großzügig bemessen sein.
Vorsorge gemeinsam angehen
Vorsorge ist kein einmaliger Akt, sondern wächst mit der Familie. Mit jedem Kind, jedem Immobilienkauf, jeder Veränderung sollten Sie Ihre Dokumente überprüfen. Machen Sie es zur gemeinsamen Aufgabe beider Partner – nicht zur Sache von einem allein.
Die wichtigsten Dokumente für Familien
- Sorgerechtsverfügung – wer kümmert sich um die Kinder, wenn beide Eltern ausfallen?
- Vorsorgevollmacht – gegenseitige Bevollmächtigung der Partner
- Patientenverfügung – für medizinische Entscheidungen im Ernstfall (§ 1827 BGB)
- Risikolebensversicherung – finanzielle Absicherung der Familie
- Testament – besonders wichtig bei unverheirateten Paaren
Der Sonderfall: unverheiratete Eltern
Unverheiratete Partner erben gesetzlich nichts voneinander. Stirbt ein Elternteil, erbt das gemeinsame Kind – nicht der überlebende Partner. Ohne Testament kann das zu absurden Situationen führen, in denen der hinterbliebene Partner finanziell vom eigenen Kind abhängig wird, obwohl er den Familienalltag allein stemmt. Ein handschriftliches Testament können Sie eigenhändig verfassen (§ 2247 BGB); für unverheiratete Eltern ist es keine Option, sondern eine Notwendigkeit, um den Partner abzusichern.
Finanzielle Absicherung realistisch berechnen
Überlegen Sie konkret: Wovon würde Ihre Familie leben, wenn Ihr Einkommen plötzlich wegfiele? Eine Risikolebensversicherung sollte die laufenden Kosten, die Kinderbetreuung und idealerweise die spätere Ausbildung der Kinder absichern. Die Versicherungssumme darf hier ruhig großzügig bemessen sein, denn der Beitrag für eine reine Risikoversicherung ist niedrig. Rechnen Sie lieber mit einem Puffer, damit die Familie im Ernstfall nicht zusätzlich unter finanziellem Druck steht.
Vorsorge gemeinsam und regelmäßig angehen
Vorsorge ist kein einmaliger Akt, sondern wächst mit der Familie. Mit jedem Kind, jedem Immobilienkauf und jeder größeren Veränderung sollten Sie Ihre Dokumente überprüfen und anpassen. Machen Sie es zur gemeinsamen Aufgabe beider Partner – nicht zur Sache von einem allein. So stellen Sie sicher, dass beide informiert sind und im Ernstfall wissen, wo welche Unterlagen liegen und was zu tun ist.
Vorsorge für die eigene Familie ist kein angenehmes Thema – aber eines der wichtigsten. Sichern Sie sich gegenseitig ab und erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht online ohne Notar, damit im Ernstfall ein Partner für den anderen handeln kann. Alle Wünsche, Vollmachten und Kontakte bewahren Sie anschließend gebündelt im Notfalltresor auf – so ist Ihre Familie das Versprechen wert, dass Ihre Kinder auch dann geborgen sind, wenn das Unvorstellbare eintritt.
Quellen & weiterführende Links
- § 1782 BGB – Benennung des Vormunds
- Verbraucherzentrale – Familienabsicherung
- Bund der Versicherten – Hinterbliebenenschutz