„Wir sind doch verheiratet, da darf ich für meinen Mann sowieso alles regeln." Diesen Satz hören wir häufig – und leider stimmt er nicht. Auch als Ehepartner dürfen Sie nicht automatisch über Behandlung, Konten oder Verträge Ihres Ehegatten entscheiden. Wir erklären, was das seit 2023 geltende Ehegatten-Notvertretungsrecht wirklich abdeckt und warum eine Vorsorgevollmacht trotzdem unverzichtbar bleibt.
Der große Irrtum: Ehepartner dürfen nicht automatisch entscheiden
Viele Eheleute gehen davon aus, dass mit der Heirat eine umfassende gegenseitige Vertretungsbefugnis entsteht. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die Ehe begründet zahlreiche Rechte und Pflichten – etwa Unterhalt oder die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Steuerklasse. Eine allgemeine Vollmacht, im Ernstfall stellvertretend für den Partner zu handeln, gehört nicht dazu.
Wird ein Ehepartner durch Unfall, Schlaganfall oder Demenz geschäftsunfähig, kann der andere ohne Vollmacht überraschend wenig ausrichten. Die Bank verweigert Auskünfte, Ärzte dürfen ohne wirksame Einwilligung keine planbaren Eingriffe vornehmen, Verträge lassen sich nicht kündigen. Ohne Vorsorge bleibt in vielen Fällen nur der Weg über das Betreuungsgericht (§§ 1814 ff. BGB) – selbst wenn der Ehepartner zum Betreuer bestellt wird, dauert das und ist mit gerichtlicher Kontrolle verbunden.
Was das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht seit 2023 wirklich erlaubt
Zum 1. Januar 2023 ist ein neues Ehegatten-Notvertretungsrecht in Kraft getreten, geregelt in § 1358 BGB. Es schließt eine Lücke für den akuten medizinischen Notfall – aber eben nur dort. Ehepartner dürfen sich seitdem in Gesundheitsangelegenheiten gegenseitig vertreten, wenn ein Partner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten vorübergehend nicht selbst besorgen kann.
Konkret erlaubt das Notvertretungsrecht dem vertretenden Ehegatten unter anderem:
- in Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe einzuwilligen oder sie zu untersagen,
- Behandlungsverträge und Verträge über Krankenhaus- oder Rehamaßnahmen abzuschließen,
- über freiheitsentziehende Maßnahmen bis zu sechs Wochen zu entscheiden,
- Ansprüche geltend zu machen, die dem erkrankten Ehepartner aus Anlass der Erkrankung zustehen, etwa gegenüber Versicherungen.
Damit Ärzte tätig werden dürfen, muss ein Arzt schriftlich bestätigen, ab wann das Notvertretungsrecht besteht. Diese Vertretung gilt maximal sechs Monate ab dem festgestellten Zeitpunkt.
Warum das Notvertretungsrecht die Vorsorgevollmacht nicht ersetzt
Das Notvertretungsrecht klingt beruhigend, ist aber bewusst eng gefasst. Es ist eine Notlösung für die erste Zeit – kein Ersatz für eine durchdachte Vorsorge. Diese Grenzen sollten Sie kennen:
- Zeitlich begrenzt: Nach sechs Monaten endet die Befugnis automatisch. Bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit hilft sie nicht weiter.
- Nur Gesundheit: Finanzielle, vertragliche und behördliche Angelegenheiten sind ausdrücklich ausgenommen.
- Ausschlussgründe: Sie greift nicht, wenn die Eheleute getrennt leben oder der erkrankte Partner die Vertretung erkennbar ablehnt.
- Vorrang der Vollmacht: Liegt bereits eine Vorsorgevollmacht vor, geht diese vor. Das Notvertretungsrecht ist der Auffangfall für alle, die nichts geregelt haben.
Wer sich allein auf § 1358 BGB verlässt, steht spätestens nach einem halben Jahr wieder vor dem Betreuungsgericht – und bei Bankgeschäften sofort.
Diese Bereiche deckt nur eine Vorsorgevollmacht ab
Die Vorsorgevollmacht ist die eigentlich wichtige Vorsorge zwischen Eheleuten. Sie bevollmächtigen Ihren Partner umfassend und dauerhaft, sodass im Ernstfall kein Gericht eingeschaltet werden muss. Nur eine Vorsorgevollmacht regelt zuverlässig:
- Vermögens- und Bankangelegenheiten: Überweisungen, Daueraufträge, Zugriff auf Konten und Depots. Viele Banken verlangen zusätzlich eine eigene Kontovollmacht auf ihren Formularen – daran sollten Sie denken.
- Wohnungs- und Vertragsangelegenheiten: Miete kündigen, Verträge abschließen, laufende Verpflichtungen regeln.
- Behörden und Versicherungen: Anträge stellen, Post entgegennehmen, mit Ämtern kommunizieren.
- Gesundheitssorge über den Notfall hinaus: dauerhafte Entscheidungen über Behandlung und Pflege, auch nach Ablauf der sechs Monate.
- Aufenthaltsbestimmung: Entscheidung über einen Umzug ins Pflegeheim oder betreutes Wohnen.
Sinnvoll ist die Ergänzung um eine Patientenverfügung nach § 1827 BGB. Darin legen Sie selbst fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Die Vollmacht bestimmt, wer entscheidet – die Patientenverfügung bestimmt, was gilt.
Vorsorgevollmacht für Eheleute: So gehen Sie richtig vor
Eine Vorsorgevollmacht ist keine Frage des Alters oder des Gesundheitszustands. Krankheit und Unfall treffen jeden. Gehen Sie strukturiert vor:
1. Gegenseitig bevollmächtigen
Erstellen Sie zwei getrennte Vollmachten – jeder Partner bevollmächtigt den anderen. So sind beide Richtungen abgesichert.
2. An eine Ersatzperson denken
Was passiert, wenn beide Ehepartner gleichzeitig verunglücken oder der bevollmächtigte Partner selbst erkrankt? Benennen Sie eine Ersatzbevollmächtigte oder einen Ersatzbevollmächtigten, etwa ein erwachsenes Kind oder eine vertraute Person.
3. Umfang klar festlegen
Kreuzen Sie an, welche Bereiche die Vollmacht umfasst – Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt, Behörden. Eine sogenannte Generalvollmacht mit Vorsorgecharakter deckt alles ab; einzelne Bereiche lassen sich aber auch bewusst ausnehmen.
4. Form beachten
Für die meisten Zwecke genügt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Soll die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte oder die Aufnahme von Krediten umfassen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist eine kostengünstige Alternative, wenn kein Notar zwingend nötig ist.
Vollmacht sicher aufbewahren und im Vorsorgeregister eintragen
Eine Vollmacht nützt nur, wenn sie im Ernstfall auch gefunden wird. Bewahren Sie das Original an einem für Ihren Partner und die Ersatzperson zugänglichen Ort auf – nicht im Bankschließfach, zu dem im Notfall niemand Zugang hat.
Empfehlenswert ist die Eintragung ins Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Betreuungsgerichte fragen dort ab, ob eine Vollmacht existiert – so lässt sich ein unnötiges Betreuungsverfahren vermeiden. Hinterlegt wird nur der Hinweis auf die Vollmacht, nicht das Dokument selbst. Bewahren Sie zusätzlich einen Vermerk mit dem Aufbewahrungsort bei Ihren wichtigen Unterlagen auf.
Wenn Sie als Ehepaar jetzt gemeinsam vorsorgen möchten, hilft Ihnen unser kostenloser Leitfaden für Eheleute bei den nächsten Schritten. Ihre Dokumente können Sie anschließend unkompliziert mit unserer Anleitung zur Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen in die richtige Form bringen.
Häufige Fragen
Reicht das Notvertretungsrecht, wenn wir verheiratet sind?
Nein. Es gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten und höchstens sechs Monate. Bank-, Vertrags- und Behördenangelegenheiten sind ausgeschlossen. Für eine dauerhafte und umfassende Absicherung brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht.
Muss die Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Für die meisten Zwecke genügt die Schriftform. Sollen jedoch Immobiliengeschäfte oder Kreditaufnahmen möglich sein, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Banken verlangen für Kontovollmachten häufig eigene Formulare.
Was passiert, wenn wir beide gleichzeitig ausfallen?
Dann greift eine Vollmacht, die nur den Partner benennt, nicht mehr. Deshalb sollten Sie stets eine Ersatzperson einsetzen, die im Fall der Fälle einspringen kann.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.