Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Doch muss sie zwingend zum Notar – und was kostet das? Wir zeigen Ihnen die tatsächlichen Gebühren, wann die notarielle Form Pflicht ist und wann eine einfache Vollmacht genügt.
Braucht eine Vorsorgevollmacht überhaupt einen Notar?
Grundsätzlich gilt: Eine Vorsorgevollmacht ist formfrei gültig. Sie können sie handschriftlich verfassen oder ein Formular ausfüllen und unterschreiben – ganz ohne Notar. Für den Alltag, etwa für Gespräche mit Ärzten oder die Organisation von Pflege, reicht das in vielen Fällen aus.
Ein Notar wird jedoch dann wichtig, wenn Ihr Bevollmächtigter später bestimmte Rechtsgeschäfte tätigen soll – etwa eine Immobilie verkaufen oder verwalten. Dann verlangt das Gesetz eine besondere Form. Auch Banken akzeptieren oft nur beglaubigte oder beurkundete Vollmachten. Der Gang zum Notar ist also keine Pflicht, aber häufig eine sinnvolle Absicherung.
Was kostet die notarielle Beurkundung – konkrete Gebühren nach Vermögen
Die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich festgelegt, und zwar im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ein Notar darf also nicht frei verhandeln – die Gebühr richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert, der sich am Vermögen des Vollmachtgebers orientiert.
Bei einer Vorsorgevollmacht wird üblicherweise die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt, meist begrenzt auf einen Höchstwert. Für die Beurkundung fällt eine 1,0-Gebühr an. Zur Orientierung – die Werte können je nach Konstellation abweichen:
- Bei einem Vermögen von rund 25.000 € (Geschäftswert ca. 12.500 €): etwa 75 € Gebühr
- Bei einem Vermögen von rund 100.000 € (Geschäftswert ca. 50.000 €): etwa 165 € Gebühr
- Bei einem Vermögen von rund 500.000 € (Geschäftswert ca. 250.000 €): etwa 535 € Gebühr
Hinzu kommen Auslagen für Kopien, Porto sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Kombinieren Sie die Vollmacht mit einer Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung, erhöht sich der Geschäftswert und damit die Gebühr entsprechend.
Beglaubigung vs. Beurkundung: der Kostenunterschied
Viele verwechseln diese beiden Leistungen – dabei liegt zwischen ihnen ein erheblicher Preisunterschied.
Die Beglaubigung
Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich, dass die Unterschrift echt ist. Den Inhalt der Vollmacht prüft und formuliert er nicht. Das ist deutlich günstiger: Die Gebühr liegt meist zwischen 20 € und 70 €, abhängig vom Geschäftswert, mit gesetzlichem Höchstbetrag. Eine reine Unterschriftsbeglaubigung kostet oft nur rund 20 €.
Die Beurkundung
Bei der Beurkundung berät der Notar Sie umfassend, formuliert das Dokument rechtssicher und bestätigt sowohl Inhalt als auch Ihre Geschäftsfähigkeit. Diese Leistung ist teurer (siehe oben), bietet aber die höchste Rechtssicherheit und wird von allen Stellen anerkannt.
Wichtig: Auch die Betreuungsbehörde darf Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen. Die Gebühr beträgt dort pauschal nur wenige Euro – eine kostengünstige Alternative zur notariellen Beglaubigung.
Wann die notarielle Form Pflicht ist
In einigen Fällen kommen Sie um den Notar nicht herum. Soll der Bevollmächtigte handeln können, ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben bei:
- Immobiliengeschäften: Grundstückskauf, -verkauf oder die Bestellung einer Grundschuld erfordern eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht. Für die Eintragung im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt die öffentliche Beglaubigung.
- Bankgeschäften: Viele Banken bestehen auf einer notariell beglaubigten Vollmacht oder verlangen ihre eigene Bankvollmacht. Eine ergänzende Konto- oder Bankvollmacht neben der Vorsorgevollmacht ist deshalb sehr zu empfehlen.
- GmbH-Anteilen: Die Übertragung oder Aufgabe von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH ist beurkundungspflichtig. Soll der Bevollmächtigte solche Geschäfte tätigen, muss die Vollmacht entsprechend beurkundet sein.
- Aufnahme von Verbraucherdarlehen: Auch hierfür ist regelmäßig die notarielle Beglaubigung erforderlich.
Für höchstpersönliche Bereiche wie die Gesundheitssorge oder freiheitsentziehende Maßnahmen gelten seit der Betreuungsrechtsreform besondere Anforderungen. Die gesetzliche Betreuung als Auffanglösung regeln die §§ 1814 ff. BGB – eine wirksame Vorsorgevollmacht macht eine solche Betreuung in vielen Fällen überflüssig.
Kosten für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Damit Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell erfahren, dass Sie vorgesorgt haben, können Sie Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Das Dokument selbst wird dort nicht gespeichert – nur der Hinweis auf seine Existenz und den Aufbewahrungsort.
Die Registrierung ist einmalig und kostet je nach Meldeweg (online oder Papier) und Zahl der Bevollmächtigten meist zwischen 13 € und rund 21 €. Registrieren Sie über einen Notar, kommt dessen zusätzliche Gebühr hinzu. Angesichts der Sicherheit, die eine Eintragung schafft, ist dieser Betrag gut angelegt.
Vorsorgevollmacht ohne Notar: wann das ausreicht und worauf Sie achten müssen
Für viele Menschen genügt eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht vollkommen – etwa wenn kein Immobilienbesitz vorhanden ist und keine komplexen Vermögensfragen bestehen. Achten Sie in diesem Fall auf folgende Punkte:
- Nennen Sie Bevollmächtigten und Vollmachtgeber vollständig mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift.
- Formulieren Sie die Reichweite klar: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Behördenangelegenheiten.
- Ergänzen Sie sie um eine Patientenverfügung nach § 1827 BGB, damit medizinische Wünsche eindeutig dokumentiert sind.
- Datieren und unterschreiben Sie das Dokument eigenhändig.
- Bewahren Sie es an einem auffindbaren Ort auf und informieren Sie Ihre Angehörigen.
Beachten Sie zudem: Seit 2023 dürfen sich Ehegatten in medizinischen Notfällen für einen begrenzten Zeitraum gegenseitig vertreten – das sogenannte Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorgevollmacht, da es zeitlich und inhaltlich stark begrenzt ist.
Kosten-Übersicht auf einen Blick: Tabelle & Rechenbeispiele
| Leistung | Ungefähre Kosten |
|---|---|
| Privatschriftliche Vollmacht (selbst erstellt) | 0 € |
| Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde | wenige Euro |
| Notarielle Beglaubigung (Unterschrift) | ca. 20–70 € |
| Notarielle Beurkundung (Vermögen 100.000 €) | ca. 165 € zzgl. USt. |
| Notarielle Beurkundung (Vermögen 500.000 €) | ca. 535 € zzgl. USt. |
| Registrierung im Vorsorgeregister | ca. 13–21 € |
Rechenbeispiel 1: Rentnerin ohne Immobilie
Vermögen 40.000 €, kein Grundbesitz. Eine privatschriftliche Vollmacht plus Registrierung genügt: rund 15 € Gesamtkosten.
Rechenbeispiel 2: Ehepaar mit Eigenheim
Vermögen inkl. Immobilie 300.000 €. Empfohlen ist die Beurkundung, damit der Partner das Haus verwalten kann: Gebühr etwa 375 € zzgl. USt. plus Registrierung. Bei zwei Vollmachten fallen die Kosten doppelt an.
Häufige Fragen
Ist eine handschriftliche Vorsorgevollmacht rechtsgültig?
Ja. Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei und auch ohne Notar wirksam. Nur für bestimmte Geschäfte wie Immobilienangelegenheiten ist die notarielle Form Voraussetzung, damit der Bevollmächtigte tatsächlich handeln kann.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Sie können mehrere Bevollmächtigte einsetzen und festlegen, ob diese einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Sinnvoll ist oft eine Ersatzperson für den Fall, dass der Erstbevollmächtigte ausfällt.
Muss ich die Vollmacht regelmäßig erneuern?
Eine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber, das Dokument alle paar Jahre zu prüfen und mit aktuellem Datum neu zu unterschreiben, da manche Banken sehr alte Vollmachten ungern akzeptieren.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine notarielle Beurkundung nötig ist, können Sie eine rechtssichere Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen und so viele Alltagsfälle bereits abdecken. Verschaffen Sie sich mit unseren kostenlosen Vorsorge-Leitfäden zunächst einen Überblick über alle wichtigen Vorsorgedokumente.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juli 2026.