Wenn ein Mensch ohne Testament stirbt, entscheidet nicht die Familie, sondern das Gesetz, wer erbt und in welchem Umfang. Diese sogenannte gesetzliche Erbfolge führt oft zu Ergebnissen, die vom tatsächlichen Willen des Verstorbenen abweichen. Hier erfahren Sie, wer nach dem Gesetz was bekommt – und wie Sie das ändern können.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Hinterlässt jemand weder ein Testament noch einen Erbvertrag, greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie regelt, wer den Nachlass erhält, und ordnet die Angehörigen nach ihrem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Grundlage ist der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben treten mit dem Todesfall in sämtliche Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein – auch in dessen Schulden (§ 1922 BGB).
Gibt es mehrere Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Diese kann den Nachlass nur gemeinsam verwalten und auseinandersetzen – ein häufiger Anlass für Streit, wenn sich die Beteiligten nicht einig sind.
Die gesetzliche Erbfolge: Ordnungen einfach erklärt
Das Gesetz teilt die Verwandten in Ordnungen ein (§§ 1924 ff. BGB). Es gilt: Solange ein Verwandter einer vorrangigen Ordnung lebt, sind alle Verwandten nachrangiger Ordnungen von der Erbfolge ausgeschlossen.
- Erste Ordnung: Kinder des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Enkel, Urenkel).
- Zweite Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen).
- Dritte Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins).
Innerhalb einer Ordnung gilt: Lebt ein näherer Verwandter noch, erben dessen Abkömmlinge nicht. Ist ein Kind bereits verstorben, treten an seine Stelle dessen Kinder – man spricht vom Eintrittsrecht.
Wie viel erbt der Ehepartner? (Zugewinngemeinschaft & Güterstand)
Der Ehegatte nimmt eine Sonderstellung ein: Er erbt neben den Verwandten, ist aber selbst nicht Teil der Ordnungen. Wie hoch sein Anteil ist, hängt von zwei Faktoren ab – vom Güterstand und davon, welche Verwandten außerdem erben.
Die meisten Ehepaare leben in der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand ohne Ehevertrag. Hier erbt der überlebende Ehegatte:
- neben Kindern (erste Ordnung): die Hälfte des Nachlasses,
- neben Eltern oder Geschwistern (zweite Ordnung) sowie neben Großeltern: drei Viertel des Nachlasses,
- gibt es weder Verwandte der ersten noch der zweiten Ordnung und keine Großeltern: den gesamten Nachlass.
Der Ehegatte erhält bei Kindern also die Hälfte: ein Viertel aus dem gesetzlichen Erbteil und ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich. Bei Gütertrennung gelten andere Quoten; leben neben dem Ehegatten ein oder zwei Kinder, erben alle zu gleichen Teilen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten die gleichen Regeln wie für Ehegatten.
Erbquoten mit Kindern: Rechenbeispiele
Die folgenden Beispiele gehen von der Zugewinngemeinschaft aus und sollen die Verteilung verständlich machen.
Beispiel 1: Ehepartner und ein Kind
Der Ehegatte erhält die Hälfte (1/2), das Kind die andere Hälfte (1/2).
Beispiel 2: Ehepartner und zwei Kinder
Der Ehegatte erhält die Hälfte (1/2). Die andere Hälfte teilen sich die Kinder zu gleichen Teilen, also je ein Viertel (1/4).
Beispiel 3: Zwei Kinder, kein Ehepartner mehr
Ist der Ehegatte bereits verstorben, teilen sich die beiden Kinder den Nachlass zu gleichen Teilen, also je die Hälfte.
Beispiel 4: Ein Kind ist vorverstorben, hinterlässt aber zwei Enkel
Der Anteil des verstorbenen Kindes geht durch das Eintrittsrecht auf dessen Kinder über. Bei einem überlebenden Ehegatten (1/2) und zwei Stämmen (je 1/4) teilen sich die beiden Enkel das Viertel ihres Elternteils, erhalten also je ein Achtel (1/8).
Erben ohne Kinder: Eltern, Geschwister, Neffen
Hat der Verstorbene keine Kinder und keine Enkel, kommt die zweite Ordnung zum Zug – die Eltern. Leben beide Elternteile noch, erben sie zu gleichen Teilen. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle: die Geschwister des Verstorbenen, und über das Eintrittsrecht deren Kinder (Nichten und Neffen).
Ein Beispiel: Der Verstorbene war ledig und kinderlos, der Vater lebt noch, die Mutter ist bereits gestorben und hinterließ zwei Kinder (die Geschwister). Dann erhält der Vater die Hälfte, die beiden Geschwister teilen sich die andere Hälfte, erhalten also je ein Viertel. Existieren auch in der zweiten Ordnung keine Erben, rückt die dritte Ordnung nach: Großeltern, Onkel, Tanten und Cousins.
Wer geht leer aus? Unverheiratete Partner & Stiefkinder
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der langjährige Lebensgefährte automatisch erbt. Das ist nicht der Fall.
- Unverheiratete Partner haben kein gesetzliches Erbrecht – gleichgültig, wie lange die Beziehung bestand oder ob ein gemeinsamer Haushalt geführt wurde. Ohne Testament gehen sie vollständig leer aus.
- Stiefkinder erben nicht, solange keine Adoption erfolgt ist. Nur leibliche und adoptierte Kinder gehören zur ersten Ordnung.
- Geschiedene Ehegatten haben kein Erbrecht mehr, sobald die Scheidung rechtskräftig ist oder deren Voraussetzungen vorlagen.
Gerade Paare ohne Trauschein sollten ihre Vermögensnachfolge deshalb aktiv regeln, sonst erben unter Umständen entfernte Verwandte oder am Ende der Staat.
So ändern Sie die gesetzliche Verteilung mit einem Testament
Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge in weiten Teilen nach Ihren Wünschen gestalten. Ein handschriftliches (eigenhändiges) Testament ist gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschrieben ist (§ 2247 BGB). Alternativ können Sie es notariell beurkunden lassen.
Eine wichtige Grenze setzt der Pflichtteil: Nahe Angehörige wie Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern können nicht vollständig enterbt werden. Ihnen steht ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu (§ 2303 BGB).
Verheiratete Paare nutzen häufig das gemeinschaftliche Testament (Berliner Testament), um sich zunächst gegenseitig und danach die Kinder als Erben einzusetzen.
Häufige Fragen
Erbt der Ehepartner automatisch das gemeinsame Haus?
Nein. Der Ehegatte erbt nur seinen gesetzlichen Anteil und wird bei vorhandenen Kindern Teil einer Erbengemeinschaft. Das Haus gehört dann allen Erben gemeinsam. Nur ein Testament kann sicherstellen, dass die Immobilie ungeteilt an den überlebenden Partner geht.
Was passiert, wenn es überhaupt keine Verwandten gibt?
Findet sich kein erbberechtigter Verwandter und kein Ehegatte, erbt der Staat – konkret das jeweilige Bundesland. Dieser Fall lässt sich durch ein Testament sicher vermeiden.
Können Erben ein überschuldetes Erbe ablehnen?
Ja. Da Erben auch für Schulden haften, kann das Erbe innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis ausgeschlagen werden. Die Frist ist kurz – eine schnelle Prüfung des Nachlasses ist deshalb ratsam.
Wenn Sie verhindern möchten, dass allein das Gesetz über Ihren Nachlass entscheidet, lohnt sich ein strukturierter Überblick über Ihre Vermögens- und Vorsorgesituation: Unser kostenloser Leitfaden für Eheleute hilft Ihnen, die Weichen für den überlebenden Partner rechtzeitig zu stellen. Ebenso wichtig für den Ernstfall zu Lebzeiten ist es, eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar zu erstellen, damit im Fall der Handlungsunfähigkeit eine Vertrauensperson für Sie entscheiden kann.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: August 2026.