Bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende wünschen – und welche nicht. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und Gerichte für Sie. Konkret formuliert nach § 1827 BGB.
Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige im Ernstfall Ihren mutmaßlichen Willen erraten – oft unter Zeitdruck und emotionaler Belastung. Was folgt, sind manchmal Behandlungen, die Sie so nie gewollt hätten: künstliche Beatmung, Wiederbelebung, eine Magensonde über Monate. Sind sich Angehörige uneinig, entscheidet am Ende das Betreuungsgericht. Eine schriftliche Patientenverfügung nimmt Ihren Liebsten diese Last ab – und stellt sicher, dass Ihr Wille gilt, nicht die Vermutung anderer.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie ist in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte und Betreuer verbindlich – vorausgesetzt, sie ist konkret genug formuliert.
Wer entscheidet über Ihre Behandlung – Sie selbst oder andere?
Kein Notar notwendig – in unter 5 Minuten fertig.
Bestimmen Sie, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll – Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, dauerhaftes Wachkoma oder fortgeschrittene Demenz.
Wählen Sie eine Grundhaltung – etwa „keine lebensverlängernden Maßnahmen" – und passen Sie jede einzelne Maßnahme bei Bedarf an: Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung und mehr.
Benennen Sie eine Person, die Ihren Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt. Am wirkungsvollsten ist das zusammen mit einer Vorsorgevollmacht.
Drucken Sie die Verfügung aus, unterschreiben Sie eigenhändig mit Ort und Datum und bewahren Sie sie für Angehörige und Ärzte auffindbar auf.
Ja. Eine Patientenverfügung ist formfrei gültig. Sie muss lediglich schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein – ein Notar ist nicht erforderlich. Verbindlich wird sie nach § 1827 BGB für Ärzte und Betreuer.
Worauf es wirklich ankommt: Konkretheit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" für sich genommen nicht ausreichen. Die Verfügung muss die Situationen und die einzelnen ärztlichen Maßnahmen konkret benennen. Genau das leistet der Assistent: Er formuliert für Ihre Auswahl konkrete Situationen und Maßnahmen – so, wie es die Rechtsprechung verlangt.
Von kostenlos bis teuer – ein ehrlicher Vergleich.
Riskant. Ohne schriftliche Verfügung sind Ärzte nicht an mündliche Wünsche gebunden. Angehörige sind sich im Ernstfall oft uneinig – und tragen eine schwere Last. Nur die schriftliche Festlegung schafft Klarheit und Verbindlichkeit.
Falsch. Sie bestimmen selbst, was Sie wollen – auch alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen, wenn Sie das wünschen. Eine bestmögliche Schmerz- und Symptomlinderung ist immer eingeschlossen. Es geht um Ihren Willen, nicht um Verzicht.
Falsch. Ein schwerer Unfall kann jeden treffen – gerade dann zählt die Patientenverfügung. Wichtig ist, sie zu erstellen, solange Sie einwilligungsfähig sind.
Falsch. Eine Patientenverfügung ist formfrei gültig – schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben genügt. Ein Notar ist nicht erforderlich.
Falsch. Der Bundesgerichtshof verlangt konkrete Situationen und Maßnahmen. Ein pauschales „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" ist nicht verbindlich. Der Assistent formuliert deshalb gezielt konkret.
Falsch. Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung Sie wollen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen durchsetzt. Erst zusammen wirken beide vollständig – Vollmacht hier erstellen.
Als mein Vater plötzlich ins Krankenhaus kam, wusste niemand von uns, wo die Patientenverfügung lag. Dank des Notfalltresors habe ich nun für meine eigene Familie alles perfekt geregelt. Beruhigend und durchdacht!
Ich bin selbstständig und habe eine kleine Agentur. Die Nachfolgeregelung und Passwörter waren nirgends gesammelt. Der Tresor hat mich strukturiert durch alle Bereiche geleitet. Großartige Arbeit!
Die Bestattungswünsche festzuhalten, fühlte sich anfangs ungewohnt an. Aber es wurde so warmherzig und professionell gelöst, dass es mir eine riesige Last von den Schultern genommen hat.
Erstellen Sie Ihre konkrete Patientenverfügung als fertiges PDF – 10 € einmalig, ohne Abo. Oder sichern Sie mit dem ganzen Notfalltresor alle 14 Vorsorgemodule (inkl. Vorsorgevollmacht & digitalem Nachlass) ab 44 € pro Jahr.