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Medizinische Vorsorge in Deutschland 2026

Patientenverfügung erstellen –
ohne Notar, in 5 Minuten

Bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende wünschen – und welche nicht. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und Gerichte für Sie. Konkret formuliert nach § 1827 BGB.

§ 1827 BGB-konform Konkret nach BGH-Vorgabe Ohne Notar gültig In 5 Minuten fertig Server in Deutschland

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige im Ernstfall Ihren mutmaßlichen Willen erraten – oft unter Zeitdruck und emotionaler Belastung. Was folgt, sind manchmal Behandlungen, die Sie so nie gewollt hätten: künstliche Beatmung, Wiederbelebung, eine Magensonde über Monate. Sind sich Angehörige uneinig, entscheidet am Ende das Betreuungsgericht. Eine schriftliche Patientenverfügung nimmt Ihren Liebsten diese Last ab – und stellt sicher, dass Ihr Wille gilt, nicht die Vermutung anderer.

Grundlagen

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie ist in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte und Betreuer verbindlich – vorausgesetzt, sie ist konkret genug formuliert.

🏥 Wann sie greift

  • Im unmittelbaren Sterbeprozess
  • Im Endstadium einer unheilbaren Krankheit
  • Bei dauerhaftem Wachkoma
  • Bei weit fortgeschrittener Demenz
  • Immer nur, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht

⚕️ Was Sie festlegen

  • Lebensverlängernde Maßnahmen: ja oder nein
  • Wiederbelebung & künstliche Beatmung
  • Künstliche Ernährung & Flüssigkeit
  • Dialyse, Antibiotika, Transfusionen
  • Für jede Maßnahme Ihren eigenen Willen

🕊️ Schmerz & Würde

  • Bestmögliche Schmerz- und Symptomlinderung
  • Palliative Begleitung bis zuletzt
  • Sterbeort: zu Hause, Hospiz oder Klinik
  • Beistand durch nahestehende Menschen
  • Seelsorgerische Begleitung auf Wunsch

🤝 Durchsetzung

  • Vertrauensperson, die Ihren Willen vertritt
  • Regelung zur Organ- und Gewebespende
  • Verbindliche Erklärung nach § 1827 BGB
  • Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht
Vergleich

Mit Patientenverfügung vs. ohne

Wer entscheidet über Ihre Behandlung – Sie selbst oder andere?

Mit Patientenverfügung

  • Sie selbst legen Ihre Behandlung fest
  • Ärzte sind an Ihren Willen gebunden (§ 1827 BGB)
  • Angehörige müssen nicht für Sie entscheiden
  • Kein Raten über Ihren mutmaßlichen Willen
  • Schmerzlinderung & Würde ausdrücklich geregelt
  • Jederzeit änderbar und widerrufbar

Ohne Patientenverfügung

  • Ärzte müssen Ihren mutmaßlichen Willen erraten
  • Möglicherweise ungewollte Maßnahmen über Monate
  • Schwere Entscheidung lastet auf Angehörigen
  • Bei Uneinigkeit entscheidet das Betreuungsgericht
  • Ihr eigener Wille bleibt unberücksichtigt
  • Keine klare Grundlage für die Behandelnden
Schritt für Schritt

Patientenverfügung erstellen in 4 Schritten

Kein Notar notwendig – in unter 5 Minuten fertig.

01

Situationen festlegen

Bestimmen Sie, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll – Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, dauerhaftes Wachkoma oder fortgeschrittene Demenz.

💡 Tipp: Alle vier Situationen sind vorausgewählt – so ist Ihre Verfügung möglichst umfassend.
02

Behandlungswünsche bestimmen

Wählen Sie eine Grundhaltung – etwa „keine lebensverlängernden Maßnahmen" – und passen Sie jede einzelne Maßnahme bei Bedarf an: Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung und mehr.

💡 Tipp: Die Schmerz- und Symptombehandlung ist immer eingeschlossen – für Würde bis zuletzt.
03

Vertrauensperson benennen

Benennen Sie eine Person, die Ihren Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt. Am wirkungsvollsten ist das zusammen mit einer Vorsorgevollmacht.

💡 Tipp: Sprechen Sie mit dieser Person vorab über Ihre Wünsche.
04

Unterschreiben & aufbewahren

Drucken Sie die Verfügung aus, unterschreiben Sie eigenhändig mit Ort und Datum und bewahren Sie sie für Angehörige und Ärzte auffindbar auf.

💡 Tipp: Ein Hinweiszettel im Portemonnaie zeigt im Notfall, wo die Verfügung liegt – kostenlose Notfall-Karte in 2 Minuten erstellen.

Ohne Notar – und trotzdem verbindlich?

Ja. Eine Patientenverfügung ist formfrei gültig. Sie muss lediglich schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein – ein Notar ist nicht erforderlich. Verbindlich wird sie nach § 1827 BGB für Ärzte und Betreuer.

Worauf es wirklich ankommt: Konkretheit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" für sich genommen nicht ausreichen. Die Verfügung muss die Situationen und die einzelnen ärztlichen Maßnahmen konkret benennen. Genau das leistet der Assistent: Er formuliert für Ihre Auswahl konkrete Situationen und Maßnahmen – so, wie es die Rechtsprechung verlangt.

Kostenüberblick

Was kostet eine Patientenverfügung?

Von kostenlos bis teuer – ein ehrlicher Vergleich.

Vorlage selbst ausfüllen Kostenlos, aber oft zu unkonkret – und damit nicht verbindlich
0 €
Notfalltresor – die Patientenverfügung als PDF Konkret nach § 1827 BGB, geführt, ohne Abo · optional der ganze Tresor (14 Bereiche) ab 44 €/Jahr
10 € einmalig
Ärztliches Beratungsgespräch Empfehlenswert, aber keine Pflicht
optional
Anwalt / Notar (individuell) Bei besonders komplexen Wünschen
150–400 €
Keine Patientenverfügung Andere entscheiden über Ihre Behandlung
unbezahlbar
Verfügung erstellen – 10 € einmalig
Ohne Abo, ohne Konto · fertiges PDF sofort per E-Mail
Häufige Irrtümer

6 gefährliche Mythen über die Patientenverfügung

„Meine Familie weiß doch, was ich will."

Riskant. Ohne schriftliche Verfügung sind Ärzte nicht an mündliche Wünsche gebunden. Angehörige sind sich im Ernstfall oft uneinig – und tragen eine schwere Last. Nur die schriftliche Festlegung schafft Klarheit und Verbindlichkeit.

„Damit lässt man mich einfach sterben."

Falsch. Sie bestimmen selbst, was Sie wollen – auch alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen, wenn Sie das wünschen. Eine bestmögliche Schmerz- und Symptomlinderung ist immer eingeschlossen. Es geht um Ihren Willen, nicht um Verzicht.

„Das ist nur etwas für alte oder kranke Menschen."

Falsch. Ein schwerer Unfall kann jeden treffen – gerade dann zählt die Patientenverfügung. Wichtig ist, sie zu erstellen, solange Sie einwilligungsfähig sind.

„Ohne Notar ist sie nicht gültig."

Falsch. Eine Patientenverfügung ist formfrei gültig – schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben genügt. Ein Notar ist nicht erforderlich.

„Eine allgemeine Formulierung reicht aus."

Falsch. Der Bundesgerichtshof verlangt konkrete Situationen und Maßnahmen. Ein pauschales „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" ist nicht verbindlich. Der Assistent formuliert deshalb gezielt konkret.

„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind dasselbe."

Falsch. Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung Sie wollen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen durchsetzt. Erst zusammen wirken beide vollständig – Vollmacht hier erstellen.

Häufige Fragen

Alle Fragen zur Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können – etwa im Sterbeprozess, im Wachkoma oder bei fortgeschrittener Demenz. Sie ist in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte und Betreuer verbindlich.
Ja. Eine Patientenverfügung ist formfrei gültig – sie muss lediglich schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ein Notar ist nicht erforderlich.
Der Bundesgerichtshof verlangt konkrete Angaben: Sie müssen die Situationen und die einzelnen ärztlichen Maßnahmen benennen. Eine pauschale Formulierung wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" ist für sich genommen nicht verbindlich. Der Assistent formuliert deshalb konkrete Situationen und Maßnahmen.
Kostenlose Vorlagen sind fehleranfällig, eine anwaltliche Patientenverfügung kostet oft 150–400 €. Beim Notfalltresor erhalten Sie das fertige, konkrete PDF für 10 € einmalig – oder alle 14 Vorsorge-Bereiche ab 44 € pro Jahr.
Sinnvollerweise ja. Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung Sie wünschen; die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt. Erst zusammen wirken beide vollständig. Ihre Vorsorgevollmacht erstellen Sie ebenfalls in wenigen Minuten.
Ja, jederzeit – auch formlos. Solange Sie einwilligungsfähig sind, können Sie Ihre Patientenverfügung anpassen oder widerrufen. Eine Bekräftigung alle ein bis zwei Jahre erhöht ihr Gewicht.
Nein. Ein ärztliches Beratungsgespräch ist empfehlenswert, aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit. Es genügt Ihre eigenhändige Unterschrift.
Ja, wenn Sie den Fall aufnehmen. Der Assistent enthält die Situation „weit fortgeschrittener Gehirnabbau", in der keine natürliche Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme mehr möglich ist. Entscheidend ist, dass Sie die Verfügung erstellen, solange Sie einwilligungsfähig sind.
Mehr im Ratgeber

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Stimmen

Menschen, die vorgesorgt haben

"

Als mein Vater plötzlich ins Krankenhaus kam, wusste niemand von uns, wo die Patientenverfügung lag. Dank des Notfalltresors habe ich nun für meine eigene Familie alles perfekt geregelt. Beruhigend und durchdacht!

MW
Dr. Michael WeberMünchen
"

Ich bin selbstständig und habe eine kleine Agentur. Die Nachfolgeregelung und Passwörter waren nirgends gesammelt. Der Tresor hat mich strukturiert durch alle Bereiche geleitet. Großartige Arbeit!

SB
Sabine BaumgartnerHamburg
"

Die Bestattungswünsche festzuhalten, fühlte sich anfangs ungewohnt an. Aber es wurde so warmherzig und professionell gelöst, dass es mir eine riesige Last von den Schultern genommen hat.

JL
Jürgen LangeKöln
Live Patientenverfügung Generator Ihre Daten – Server in Deutschland

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Erstellen Sie Ihre konkrete Patientenverfügung als fertiges PDF – 10 € einmalig, ohne Abo. Oder sichern Sie mit dem ganzen Notfalltresor alle 14 Vorsorgemodule (inkl. Vorsorgevollmacht & digitalem Nachlass) ab 44 € pro Jahr.

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