Die beste Vorsorgevollmacht ist wertlos, wenn sie im Ernstfall niemand findet. Genau dafür gibt es das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – eine oft übersehene, aber entscheidende Ergänzung jeder Vorsorge.
Was ist das Zentrale Vorsorgeregister?
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist eine bundesweite Datenbank der Bundesnotarkammer. Dort wird nicht der Inhalt Ihrer Vollmacht gespeichert, sondern die Information, dass eine Vollmacht existiert, wer bevollmächtigt ist und wo das Dokument zu finden ist.
Warum ist die Eintragung so wichtig?
Wenn ein Betreuungsgericht prüft, ob eine Betreuung nötig ist, fragt es zuerst beim ZVR an. Ist Ihre Vollmacht dort registriert, erfährt das Gericht sofort, dass eine Vertrauensperson bevollmächtigt ist – und ein Betreuungsverfahren wird überflüssig. Denn eine Betreuung darf nur bestellt werden, soweit sie erforderlich ist; eine bestehende Vollmacht macht sie in aller Regel entbehrlich (vgl. § 1814 BGB). Ohne Registrierung droht, dass das Gericht einen fremden Betreuer bestellt, obwohl eine Vollmacht existiert.
Was wird eingetragen?
- Name und Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- Name und Kontakt der bevollmächtigten Person
- Art der Vorsorgeverfügung (Vollmacht, Betreuungs-, Patientenverfügung)
- Umfang der Vollmacht (z. B. Gesundheits- und Vermögenssorge)
Was kostet die Eintragung?
Die Registrierung ist einmalig und kostengünstig – die Gebühr liegt je nach Anzahl der Bevollmächtigten und Zahlungsart bei rund 13 bis 20 Euro. Es fallen keine laufenden Kosten an. Die Eintragung kann online über die Website der Bundesnotarkammer erfolgen.
Eintragung aktuell halten
Ändern sich Ihre Vollmacht oder die bevollmächtigte Person, sollten Sie auch den Registereintrag anpassen. Ein veralteter Eintrag kann im Ernstfall ebenso problematisch sein wie gar keiner.
Was wird eingetragen?
- Name und Geburtsdatum des Vollmachtgebers
- Name und Kontaktdaten der bevollmächtigten Person
- Art der Vorsorgeverfügung (Vollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung)
- Umfang der Vollmacht, etwa Gesundheits- und Vermögenssorge
Wichtig zu wissen: Im Register wird nicht der Inhalt Ihrer Vollmacht gespeichert, sondern lediglich die Information, dass sie existiert, wer bevollmächtigt ist und wo das Originaldokument zu finden ist. Der eigentliche Inhalt bleibt also vertraulich.
Was kostet die Eintragung?
Die Registrierung ist einmalig und kostengünstig – die Gebühr liegt je nach Anzahl der Bevollmächtigten und der gewählten Zahlungsart bei rund 13 bis 20 Euro. Es fallen keine laufenden Kosten an. Die Eintragung können Sie bequem online über die Website der Bundesnotarkammer vornehmen. Angesichts der enormen Schutzwirkung im Ernstfall ist das eine der günstigsten und wirkungsvollsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt.
Eintragung aktuell halten
Ändern sich Ihre Vollmacht oder die bevollmächtigte Person, sollten Sie auch den Registereintrag entsprechend anpassen. Ein veralteter Eintrag, der eine nicht mehr zuständige Person nennt, kann im Ernstfall ebenso problematisch sein wie gar kein Eintrag. Überprüfen Sie den Eintrag deshalb immer dann, wenn sich an Ihrer Vorsorgesituation etwas Grundlegendes verändert, etwa nach einer Trennung oder dem Wegfall einer Vertrauensperson.
Die Eintragung ins Vorsorgeregister kostet wenig Zeit und Geld – kann aber im Ernstfall darüber entscheiden, ob Ihre Vollmacht ihre Wirkung entfaltet oder unbemerkt in der Schublade liegt. Wenn Sie noch keine Vollmacht haben, können Sie eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen und diese anschließend registrieren lassen; alle weiteren Schritte behalten Sie mit dem Notfalltresor im Blick.
Quellen & weiterführende Links
- Bundesnotarkammer – Zentrales Vorsorgeregister
- § 78a BNotO – Vorsorgeregister
- Bundesministerium der Justiz – Vorsorgevollmacht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.