Ohne Trauschein: Warum Ihr Partner rechtlich ein Fremder ist
Kein Trauschein heißt: kein Vertretungsrecht, kein Erbe – bis Sie es ändern.
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Aus dem Leitfaden
Vor Ärzten, Banken und Gerichten sind Sie zwei Fremde mit gemeinsamer Adresse: Das Ehegatten-Notvertretungsrecht gilt für Unverheiratete nicht einen Tag. Und ohne Testament erbt Ihr Partner: nichts.
§ 1358 BGB & gesetzliche Erbfolge – Kapitel 1 und 4 zeigen, was das für Sie beide bedeutet.Ihr Wegweiser
Das steckt im Leitfaden
- ✓Der große Irrtum – was für Paare ohne Trauschein gilt – und was nicht
- ✓Die drei entscheidenden Dokumente – Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Bankvollmacht, konkret erklärt
- ✓Das Erbe – wie Sie mit Testament oder Erbvertrag füreinander sorgen
- ✓Neu: Patchwork – was gilt, wenn Kinder aus früheren Beziehungen dazugehören
- ✓Ihr Plan für einen Abend + große Checkliste – Schritt für Schritt zum Abhaken
Blick ins Heft
In einem Abend geregelt
- 1Der große Irrtum – was ohne Trauschein gilt
- 2Wenn nichts geregelt ist – wie ein Betreuungsverfahren abläuft
- 3Die Vorsorgevollmacht – und was hineingehört
- 4Das Erbe – so sorgen Sie füreinander
- 5–6Patientenverfügung und Bankvollmacht – konkret statt vage
- 9Ihr Plan für einen Abend – plus große Checkliste
- 10Neu: Patchwork – Kinder aus früheren Beziehungen
Aus der Praxis, nicht vom Reißbrett
Herausgegeben vom Team des Notfalltresors – entstanden aus der täglichen Arbeit von Bestattungsexperten, die erleben, was fehlt, wenn nichts geregelt ist.
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