Mit einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Eltern, wer sich um ihre minderjährigen Kinder kümmern soll, falls ihnen selbst etwas zustößt. Wichtig: Die Benennung eines Vormunds für den Todesfall (§ 1782 BGB) hat Testamentsform – sie muss vollständig eigenhändig handschriftlich abgeschrieben oder notariell beurkundet werden. Ein bloß ausgedrucktes Dokument ist dafür unwirksam. Dieser Assistent liefert deshalb die juristisch formulierte Vorlage zum Abschreiben plus eine Schritt-für-Schritt-Anleitung – und zusätzlich eine sofort gültige Sorgerechtsvollmacht für den Lebzeiten-Fall.
Sechs kurze Schritte, die Sie jederzeit ändern können. Bevor Sie etwas bezahlen, sehen Sie eine Vorschau.
Die Eltern. Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht und Ihre Daten. Bei gemeinsamer Sorge auch die Daten des anderen Elternteils und ob Sie verheiratet sind.
Ihre Kinder. Name und Geburtsdatum jedes Kindes, auf Wunsch der Geburtsort.
Der Vormund. Die Person, die für Ihre Kinder sorgen soll, und auf Wunsch eine Ersatzperson.
Ausschluss. Optional eine Person, die nicht Vormund werden soll.
Erziehungswünsche. Etwa Geschwister zusammen aufwachsen lassen, das vertraute Umfeld, Kontakt zu Verwandten, Schule und Hobbys, dazu eigener Text.
Prüfen. Ort und Datum, eine Übersicht, danach die Vorschau.
Ein PDF in drei Teilen, ausformuliert aus Ihren Angaben.
Von Hand abschreiben. Den ganzen Text eigenhändig schreiben und unterschreiben (§ 2247 Abs. 1 BGB), dazu Tag, Monat, Jahr und Ort (Abs. 2) sowie Vor- und Familienname in der Unterschrift (Abs. 3).
Als Ehepaar gemeinsam. Einer schreibt den Text, beide unterschreiben; wer mitunterzeichnet, soll Datum und Ort dazusetzen (§ 2267 BGB). Diese gemeinsame Form steht Ehepaaren (§ 2265 BGB) und eingetragenen Lebenspartnern offen (§ 10 Abs. 4 LPartG). Andere Eltern schreiben jeweils ein eigenes Dokument.
Oder beim Notar. Statt abzuschreiben können Sie die Verfügung zur Niederschrift eines Notars errichten (§ 2232 BGB).
Verwahren. Zu Hause an einem bekannten Ort oder beim Amtsgericht in besonderer amtlicher Verwahrung (§ 2248 BGB). Auf der kostenlosen Notfallkarte können Sie vermerken, dass Sie Kinder versorgen und eine Sorgerechtsverfügung haben.
Worauf es beim handschriftlichen Text ankommt, erklärt der Beitrag Handschriftliches Testament: Was muss rein?
Stand die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, steht sie nach dem Tod eines Elternteils dem anderen zu (§ 1680 Abs. 1 BGB). Stand sie einem Elternteil allein zu, überträgt das Familiengericht sie dem anderen Elternteil, wenn das dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (§ 1680 Abs. 2 BGB). Einen Vormund bestellt das Familiengericht, wenn ein Kind nicht mehr unter elterlicher Sorge steht oder die Eltern es nicht vertreten dürfen (§ 1773 Abs. 1 BGB).
Eine wirksam benannte Person darf das Gericht ohne ihre Zustimmung nur in den gesetzlich genannten Fällen übergehen, etwa wenn ihre Bestellung dem Wohl des Kindes widerspräche oder ein Kind ab 14 Jahren widerspricht (§ 1783 Abs. 1 BGB). Fehlt eine wirksame Benennung, wählt das Gericht selbst aus und berücksichtigt dabei unter anderem den Willen des Kindes und den wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Eltern (§ 1778 BGB).
Bei uns zahlen Sie nur für das fertige Dokument. Die amtliche Verwahrung ist freiwillig. Die Gebühr erhebt das Gericht; die Bundesnotarkammer berechnet zusätzlich die Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Mehr dazu im Ratgeber Sorgerechtsverfügung · Vorsorgevollmacht erstellen