Profile in sozialen Netzwerken überleben ihre Inhaber oft um Jahre. Sie tauchen in Geburtstagserinnerungen auf oder werden von Fremden missbraucht. Dabei lässt sich genau festlegen, was nach dem Tod mit den Konten geschehen soll.
Facebook: Gedenkzustand oder Löschung
Facebook bietet zwei Wege: den Gedenkzustand, bei dem das Profil als Erinnerungsort erhalten bleibt, oder die vollständige Löschung. Sie können zu Lebzeiten einen „Nachlasskontakt" benennen, der das Profil im Gedenkzustand verwaltet – oder verfügen, dass das Konto gelöscht wird. Rechtlich gehen digitale Konten grundsätzlich als Teil des Vermögens auf die Erben über; das folgt aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Der Bundesgerichtshof hat dies für ein Facebook-Konto ausdrücklich bestätigt (BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17).
Instagram: Gedenkstatus auf Antrag
Auch Instagram kennt einen Gedenkzustand. Angehörige können ihn mit einem Nachweis (z. B. Sterbeurkunde) beantragen. Eine vollständige Löschung ist ebenfalls möglich, erfordert aber den Nachweis der Angehörigeneigenschaft.
Google: der Kontoinaktivität-Manager
Google bietet mit dem „Kontoinaktivität-Manager" eine besonders durchdachte Lösung: Sie legen fest, nach welcher Zeit der Inaktivität Ihr Konto an Vertrauenspersonen freigegeben oder gelöscht wird. Das betrifft Gmail, Fotos, Drive und YouTube gleichermaßen.
Was Sie konkret tun sollten
- Erstellen Sie eine Liste aller Konten in sozialen Netzwerken
- Hinterlegen Sie, was mit jedem Konto geschehen soll (Gedenken oder Löschung)
- Nutzen Sie, wo möglich, die Nachlass-Funktionen der Anbieter
- Sorgen Sie dafür, dass Angehörige Zugriff auf die nötigen Informationen haben
Warum die Vorsorge so wichtig ist
Ohne Regelung müssen Angehörige jedem Anbieter einzeln nachweisen, dass sie berechtigt sind – ein langwieriger, emotional belastender Prozess. Mit klaren Anweisungen und den richtigen Zugangsdaten lässt sich das stark vereinfachen.
Apple-ID und der Nachlasskontakt
Auch Apple bietet inzwischen eine Nachlassfunktion: Über den „Nachlasskontakt" können Sie eine Person festlegen, die nach Ihrem Tod Zugriff auf Ihre in der iCloud gespeicherten Daten erhält – Fotos, Nachrichten, Dokumente und mehr. Die Person benötigt dafür einen Zugriffsschlüssel und eine Kopie der Sterbeurkunde. Gerade weil auf Apple-Geräten oft das gesamte digitale Leben gespeichert ist, lohnt es sich, diese Funktion frühzeitig einzurichten.
Was Sie konkret tun sollten
- Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Konten in sozialen Netzwerken und Cloud-Diensten
- Hinterlegen Sie, was mit jedem Konto geschehen soll (Gedenken oder Löschung)
- Nutzen Sie, wo möglich, die Nachlass-Funktionen der Anbieter (Facebook, Google, Apple)
- Sorgen Sie dafür, dass Angehörige Zugriff auf die nötigen Informationen haben
Warum die Vorsorge so wichtig ist
Ohne Regelung müssen Angehörige jedem Anbieter einzeln nachweisen, dass sie berechtigt sind – ein langwieriger, emotional belastender Prozess, der sich über Monate ziehen kann. Manche Konten bleiben dauerhaft aktiv und werden zur Zielscheibe für Betrüger, die Profile Verstorbener für Spam oder Identitätsdiebstahl missbrauchen. Mit klaren Anweisungen und den richtigen Zugangsdaten lässt sich all das vermeiden und stark vereinfachen.
Google: der Kontoinaktivität-Manager
Google bietet mit dem „Kontoinaktivität-Manager" eine besonders durchdachte Lösung: Sie legen fest, nach welcher Zeit der Inaktivität Ihr Konto an Vertrauenspersonen freigegeben oder automatisch gelöscht wird. Das betrifft Gmail, Google Fotos, Google Drive und YouTube gleichermaßen. Sie können bis zu zehn Personen benennen, die im Ernstfall benachrichtigt werden und Zugriff auf ausgewählte Daten erhalten. Diese Funktion einzurichten dauert nur wenige Minuten und erspart den Angehörigen später viel Aufwand.
Warum aktive Konten ein Risiko sind
Konten Verstorbener, die einfach weiterlaufen, sind nicht nur ein emotionales Thema, sondern auch ein Sicherheitsrisiko. Verwaiste Profile werden regelmäßig gehackt und für Spam, Betrug oder Identitätsdiebstahl missbraucht. Erinnerungen an Geburtstage oder automatische Nachrichten können Hinterbliebene zudem unerwartet schmerzhaft treffen. Eine klare Regelung, welche Konten in den Gedenkzustand wechseln und welche gelöscht werden, schützt sowohl das Andenken als auch die Sicherheit.
Ihr digitales Ich verdient dieselbe Sorgfalt wie Ihr Nachlass auf Papier. Wer die eigenen Wünsche jetzt festhält, behält die Kontrolle über sein Andenken im Netz: Im Notfalltresor bündeln Sie alle Konten samt Zugangsdaten und Anweisungen an einem sicheren Ort, und mit einer Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen Sie zugleich die Grundlage dafür, dass eine Vertrauensperson auch im Ernstfall handeln darf.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen & weiterführende Links
- Facebook-Hilfebereich – Gedenkzustand
- Google – Kontoinaktivität-Manager
- Verbraucherzentrale – Soziale Netzwerke und Tod
- BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17 – digitaler Nachlass