Patientenverfügung online erstellen – geführt und ohne Notar

Patientenverfügung online erstellen – konkret und ohne Notar

Mit dem Notfalltresor erstellen Sie Ihre Patientenverfügung Schritt für Schritt selbst – geführt, konkret formuliert und ohne Anwalt oder Notar. Sie legen fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie am Lebensende wünschen und welche nicht, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Am Ende erhalten Sie ein hochwertiges, unterschriftsreifes PDF-Dokument.

Der Assistent führt Sie in sechs Schritten durch alle wichtigen Angaben: von den Anwendungssituationen über Ihre Behandlungswünsche bis zur Vertrauensperson, die Ihren Willen durchsetzt. Die Formulierungen orientieren sich an den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 1827 BGB.

So nutzen Sie den Assistenten

Der Assistent klärt mit Ihnen drei Dinge: wann Ihre Verfügung gelten soll, was dann medizinisch geschehen soll und wer Ihren Willen vertritt. Sie können jederzeit zurückspringen. Bevor Sie etwas bezahlen, sehen Sie eine Vorschau.

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    Ihre Angaben. Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und E-Mail-Adresse. Weil es um Gesundheitsdaten geht, willigen Sie hier ausdrücklich in deren Verarbeitung für Ihr Dokument ein.

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    Situationen. Vier Situationen nach den Textbausteinen des Bundesjustizministeriums, etwa der unmittelbare Sterbeprozess oder eine weit fortgeschrittene Demenz. Alle sind vorausgewählt.

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    Behandlungswünsche. Erst eine Grundhaltung, dann neun Maßnahmen von der Wiederbelebung bis zur Schmerzbehandlung: unterlassen, ärztlich abwägen oder durchführen.

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    Betreuung und Beistand. Wo Sie betreut werden möchten, wer Sie begleiten soll und Ihre Haltung zur Organspende.

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    Durchsetzung. Ihre Vertrauensperson, der Bezug zu Ihrer Vorsorgevollmacht und Platz für persönliche Ergänzungen.

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    Prüfen. Eine Übersicht Ihrer Angaben, danach die Vorschau.

Gut vorbereitet

  • Ihre Festlegungen zu den Maßnahmen gelten für alle Situationen, die Sie auswählen. Das Bundesjustizministerium regt an zu prüfen, ob ein Wunsch überall gelten soll, zum Beispiel die Haltung zur künstlichen Ernährung in der Sterbephase und bei fortgeschrittener Demenz. Abweichungen für einzelne Situationen tragen Sie im Feld für persönliche Ergänzungen ein.
  • Ein Gespräch mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder einer anderen fachkundigen Stelle. Das Ministerium empfiehlt eine Beratung, weil sie hilft, Widersprüche zwischen einzelnen Festlegungen zu vermeiden.
  • Name und Telefonnummer der Person, die Ihren Willen gegenüber den Behandelnden vertreten soll.

Was das fertige Dokument leistet

Das PDF formuliert Ihre Auswahl als konkrete Festlegungen: für welche Situationen sie gelten und welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Diese Genauigkeit verlangt der Bundesgerichtshof. Der allgemeine Wunsch, keine lebenserhaltenden Maßnahmen zu erhalten, reicht für sich genommen nicht aus; die nötige Konkretisierung kann sich aus benannten ärztlichen Maßnahmen oder aus ausreichend genau beschriebenen Krankheiten oder Behandlungssituationen ergeben (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016, XII ZB 61/16).

Welche Angaben eine Patientenverfügung im Einzelnen braucht, erklärt der Beitrag Patientenverfügung: Was muss rein?

Kosten im Überblick

Bei uns zahlen Sie nur für das fertige Dokument. Der Registereintrag ist freiwillig; die Gebühr erhebt die Bundesnotarkammer.

Assistent und Vorschaualle sechs Schritte, ohne Registrierung
kostenlos
Ihre Patientenverfügung als PDFeinmalig, ohne Abo, per E-Mail
10 €
Hinweis im Zentralen Vorsorgeregisteronline per Lastschrift; nur Patientenverfügung 20,50 €, zusammen mit einer Vollmacht 24 €
ab 20,50 €

Nach dem Erstellen

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    Unterschreiben. Ausdrucken, Ort und Datum eintragen und eigenhändig unterschreiben.

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    Besprechen. Erzählen Sie Ihrer Vertrauensperson, was Sie festgelegt haben, und geben Sie ihr eine Kopie. Wer bevollmächtigt ist, sollte informiert sein, rät das Ministerium.

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    Auffindbar machen. Das Ministerium empfiehlt, einen Hinweis bei sich zu tragen, wo die Verfügung liegt, und bei der Aufnahme in Krankenhaus oder Pflegeheim darauf hinzuweisen. Dafür gibt es die kostenlose Notfallkarte.

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    Registrieren. Im Zentralen Vorsorgeregister lässt sich ein Hinweis auf Ihre Patientenverfügung eintragen, auch ohne Vollmacht. Den Text selbst speichert das Register dabei nicht. Ärztinnen und Ärzte erhalten Auskunft, wenn sie für eine dringende Behandlung nötig ist (§ 78b BNotO).

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    Bestätigen. Eine regelmäßige Bestätigung, etwa jährlich, ist nicht vorgeschrieben, nach dem Ministerium aber sehr empfehlenswert. Im PDF ist dafür eine Tabelle vorbereitet.

Quellen · Stand 22.10.2026

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?

Ja. Eine Patientenverfügung ist formfrei gültig – sie muss lediglich schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Ein Notar ist nicht erforderlich.

Ist die online erstellte Patientenverfügung verbindlich?

Der Assistent formuliert konkrete Situationen und Behandlungswünsche, wie es der Bundesgerichtshof verlangt. Als schriftliche, unterschriebene Festlegung ist sie nach § 1827 BGB für Ärzte und Betreuer verbindlich.

Wie lange dauert das Erstellen?

In der Regel etwa fünf Minuten. Ihr Fortschritt wird automatisch gespeichert und kann jederzeit fortgesetzt werden.

Was kostet die Patientenverfügung?

Das Ausfüllen und die Vorschau sind kostenlos. Das fertige PDF erhalten Sie über den Notfalltresor.

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