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Medizinische Vorsorge in Deutschland 2026

Patientenverfügung ohne Notar –
Muster, Kosten und was der BGH verlangt

Bestimmen Sie selbst, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – und welche nicht, falls Sie sich einmal nicht äußern können. So gilt Ihr Wille auch dann, wenn Sie ihn nicht mehr sagen können.

Nach § 1827 BGB Konkrete Situationen Ohne Notar gültig In 5 Minuten fertig Server in der EU

Was passiert ohne Patientenverfügung?

Ohne Patientenverfügung muss Ihr Bevollmächtigter oder Betreuer Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und danach entscheiden – anhand früherer Äußerungen, Ihrer Überzeugungen und Wertvorstellungen (§ 1827 Abs. 2 BGB). Er bespricht das mit dem behandelnden Arzt; nahe Angehörige sollen dabei zu Wort kommen (§ 1828 BGB). Eine schriftliche Patientenverfügung macht das leichter: Sie legen selbst fest, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

Grundlagen

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Sie ist in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte und Betreuer verbindlich – vorausgesetzt, sie ist konkret genug formuliert.

🏥 Wann sie greift

  • Im unmittelbaren Sterbeprozess
  • Im Endstadium einer unheilbaren Krankheit
  • Bei dauerhaftem Wachkoma
  • Bei weit fortgeschrittener Demenz
  • Immer nur, wenn keine Aussicht auf Besserung besteht

⚕️ Was Sie festlegen

  • Lebensverlängernde Maßnahmen: ja oder nein
  • Wiederbelebung & künstliche Beatmung
  • Künstliche Ernährung & Flüssigkeit
  • Dialyse, Antibiotika, Transfusionen
  • Für jede Maßnahme Ihren eigenen Willen

🕊️ Schmerz & Würde

  • Bestmögliche Schmerz- und Symptomlinderung
  • Palliative Begleitung bis zuletzt
  • Sterbeort: zu Hause, Hospiz oder Klinik
  • Beistand durch nahestehende Menschen
  • Seelsorgerische Begleitung auf Wunsch

🤝 Durchsetzung

  • Vertrauensperson, die Ihren Willen vertritt
  • Regelung zur Organ- und Gewebespende
  • Verbindliche Erklärung nach § 1827 BGB
  • Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht
Vergleich

Mit Patientenverfügung vs. ohne

Wer entscheidet über Ihre Behandlung – Sie selbst oder andere?

Mit Patientenverfügung

  • Sie selbst legen Ihre Behandlung fest
  • Ärzte sind an Ihren Willen gebunden (§ 1827 BGB)
  • Angehörige müssen nicht für Sie entscheiden
  • Kein Raten über Ihren mutmaßlichen Willen
  • Schmerzlinderung & Würde ausdrücklich geregelt
  • Jederzeit änderbar und widerrufbar

Ohne Patientenverfügung

  • Ärzte müssen Ihren mutmaßlichen Willen erraten
  • Möglicherweise ungewollte Maßnahmen über Monate
  • Schwere Entscheidung lastet auf Angehörigen
  • Bei Uneinigkeit entscheidet das Betreuungsgericht
  • Ihr eigener Wille bleibt unberücksichtigt
  • Keine klare Grundlage für die Behandelnden
Schritt für Schritt

Patientenverfügung erstellen in 4 Schritten

Kein Notar notwendig – in unter 5 Minuten fertig.

01

Situationen festlegen

Bestimmen Sie, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll – Sterbeprozess, Endstadium einer unheilbaren Krankheit, dauerhaftes Wachkoma oder fortgeschrittene Demenz.

💡 Tipp: Alle vier Situationen sind vorausgewählt – so ist Ihre Verfügung möglichst umfassend.
02

Behandlungswünsche bestimmen

Wählen Sie eine Grundhaltung – etwa „keine lebensverlängernden Maßnahmen" – und passen Sie jede einzelne Maßnahme bei Bedarf an: Wiederbelebung, Beatmung, künstliche Ernährung und mehr.

💡 Tipp: Die Schmerz- und Symptombehandlung ist immer eingeschlossen – für Würde bis zuletzt.
03

Vertrauensperson benennen

Benennen Sie eine Person, die Ihren Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt. Am wirkungsvollsten ist das zusammen mit einer Vorsorgevollmacht.

💡 Tipp: Sprechen Sie mit dieser Person vorab über Ihre Wünsche.
04

Unterschreiben & aufbewahren

Drucken Sie die Verfügung aus, unterschreiben Sie eigenhändig mit Ort und Datum und bewahren Sie sie für Angehörige und Ärzte auffindbar auf.

💡 Tipp: Ein Hinweiszettel im Portemonnaie zeigt im Notfall, wo die Verfügung liegt – kostenlose Notfallkarte in 2 Minuten erstellen.

Ohne Notar – und trotzdem verbindlich?

Ja. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB) – ein Notar ist nicht erforderlich. Verbindlich wird sie nach § 1827 BGB für Ärzte und Betreuer.

Worauf es wirklich ankommt: Konkretheit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" für sich genommen nicht ausreichen. Die Verfügung muss die Situationen und die einzelnen ärztlichen Maßnahmen konkret benennen. Genau das leistet der Assistent: Er formuliert für Ihre Auswahl konkrete Situationen und Maßnahmen – so, wie es die Rechtsprechung verlangt.

Kostenüberblick

Was kostet eine Patientenverfügung?

Von kostenlos bis teuer – ein ehrlicher Vergleich.

Vorlage selbst ausfüllen Kostenlos, aber oft zu unkonkret – und damit nicht verbindlich
0 €
Notfalltresor – die Patientenverfügung als PDF Konkret nach § 1827 BGB, geführt, ohne Abo · optional der ganze Tresor (14 Bereiche) ab 44 €/Jahr
10 € einmalig
Ärztliches Beratungsgespräch Empfehlenswert, aber keine Pflicht
optional
Anwalt / Notar (individuell) Bei besonders komplexen Wünschen
150–400 €
Keine Patientenverfügung Andere entscheiden über Ihre Behandlung
unbezahlbar
Verfügung erstellen – 10 € einmalig →
Ohne Abo, ohne Konto · fertiges PDF sofort per E-Mail
Häufige Irrtümer

6 verbreitete Irrtümer über die Patientenverfügung

✕

„Meine Familie weiß doch, was ich will."

Unsicher. Mündlich geäußerte Wünsche muss Ihr Vertreter zwar beachten (§ 1827 Abs. 2 BGB) – er muss sie aber erst ermitteln und belegen. Eine schriftliche Patientenverfügung gilt unmittelbar und schafft Klarheit für alle.

✕

„Damit lässt man mich einfach sterben."

Falsch. Sie bestimmen selbst, was Sie wollen – auch alle medizinisch sinnvollen Maßnahmen, wenn Sie das wünschen. Eine bestmögliche Schmerz- und Symptomlinderung ist immer eingeschlossen. Es geht um Ihren Willen, nicht um Verzicht.

✕

„Das ist nur etwas für alte oder kranke Menschen."

Falsch. Ein schwerer Unfall kann jeden treffen – gerade dann zählt die Patientenverfügung. Wichtig ist, sie zu erstellen, solange Sie einwilligungsfähig sind.

✕

„Ohne Notar ist sie nicht gültig."

Falsch. Schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben genügt (§ 1827 Abs. 1 BGB). Ein Notar ist nicht erforderlich.

✕

„Eine allgemeine Formulierung reicht aus."

Falsch. Der Bundesgerichtshof verlangt konkrete Situationen und Maßnahmen. Ein pauschales „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" ist nicht verbindlich. Der Assistent formuliert deshalb gezielt konkret.

✕

„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind dasselbe."

Falsch. Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung Sie wollen. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen durchsetzt. Erst zusammen wirken beide vollständig – Vollmacht hier erstellen.

Häufige Fragen

Alle Fragen zur Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie sich selbst nicht mehr äußern können – etwa im Sterbeprozess, im Wachkoma oder bei fortgeschrittener Demenz. Sie ist in § 1827 BGB geregelt und für Ärzte und Betreuer verbindlich.
Ja. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB). Ein Notar ist nicht erforderlich.
Der Bundesgerichtshof verlangt konkrete Angaben: Sie müssen die Situationen und die einzelnen ärztlichen Maßnahmen benennen. Eine pauschale Formulierung wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" ist für sich genommen nicht verbindlich. Der Assistent formuliert deshalb konkrete Situationen und Maßnahmen.
Selbst formuliert kostet sie nichts – die Textbausteine des Bundesjustizministeriums sind kostenlos. Mit unserem Online-Assistenten erhalten Sie das fertige PDF für 10 € einmalig oder alle 14 Vorsorge-Bereiche ab 44 € im Jahr. Eine ärztliche Beratung ist freiwillig.
Sinnvollerweise ja. Die Patientenverfügung legt fest, welche Behandlung Sie wünschen; die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer Ihren Willen gegenüber den Ärzten durchsetzt. Erst zusammen wirken beide vollständig. Ihre Vorsorgevollmacht erstellen Sie ebenfalls in wenigen Minuten.
Ja, jederzeit – ein Widerruf ist auch formlos möglich (§ 1827 Abs. 1 BGB). Es ist sinnvoll, die Verfügung in regelmäßigen Abständen durchzusehen und mit Datum neu zu unterschreiben; Pflicht ist das nicht.
Nein. Ein ärztliches Beratungsgespräch ist empfehlenswert, aber keine Voraussetzung für die Wirksamkeit. Es genügt Ihre eigenhändige Unterschrift.
Ja, wenn Sie den Fall aufnehmen. Der Assistent enthält die Situation „weit fortgeschrittener Gehirnabbau", in der keine natürliche Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme mehr möglich ist. Entscheidend ist, dass Sie die Verfügung erstellen, solange Sie einwilligungsfähig sind.
Vertiefung

Häufige Fragen im Detail

Mehr im Ratgeber

Weiterführende Artikel

Quellen und Stand

Stand: 22. Oktober 2026. Die Angaben auf dieser Seite beruhen auf diesen Quellen:

Amtliche Textbausteine: Das Bundesjustizministerium bietet kostenlose Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung an: Textbausteine beim BMJV. Wer lieber geführt formuliert, nutzt den Online-Assistenten.

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Notfalltresor ist ein Angebot der GL BestattungsExperten GmbH, Hamburg (HRB 193591). Telefon 0152 25137629 · Über uns

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Nachprüfbare Grundlagen.
Grundlage sind § 1827 BGB, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Textbausteine des Bundesjustizministeriums. So arbeiten wir

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Verschlüsselte Speicherung auf Servern in der EU, optionale Zwei-Faktor-Anmeldung, jederzeit als PDF exportierbar.

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