Der Rechner folgt dem Verfahren, nach dem der Medizinische Dienst begutachtet: sechs Module, gewichtet nach § 15 SGB XI. Sie sehen, welcher Pflegegrad nach geltendem Recht in Frage kommt – und zum Vergleich, wie es nach der für 2027 geplanten Reform aussähe (Referentenentwurf vom 5. Juni 2026, noch nicht beschlossen).
Aktualisiert am 26. September 2026 · Rechtsstand 25. September 2026 · Grundlage: § 15 SGB XI mit Anlage 1 und 2 · Quellen
Ab wie vielen Punkten welcher Pflegegrad gilt – nach geltendem Recht und so, wie es der Referentenentwurf für 2027 vorsieht.
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| Pflegegrad | Punkte heute | Laut Entwurf 2027geplant, nicht beschlossen | Pflegegeld im Monat |
|---|---|---|---|
| Kein Pflegegradkeine Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI | unter 12,5 | unter 15 | – |
| Pflegegrad 1geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit | 12,5 bis unter 27 | 15 bis unter 30 | – |
| Pflegegrad 2erhebliche Beeinträchtigungen | 27 bis unter 47,5 | 30 bis unter 50 | 347 € |
| Pflegegrad 3schwere Beeinträchtigungen | 47,5 bis unter 70 | 50 bis unter 70 | 599 € |
| Pflegegrad 4schwerste Beeinträchtigungen | 70 bis unter 90 | 70 bis unter 90unverändert | 800 € |
| Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 | 90 bis 100unverändert | 990 € |
Punkte = Summe der gewichteten Punkte aus den sechs Modulen, höchstens 100. Pflegegeld nach § 37 SGB XI, wenn die Pflege zu Hause selbst sichergestellt wird, etwa durch Angehörige; Beträge 2026 laut Bundesgesundheitsministerium, nach heutigem Recht auch 2027. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber andere Hilfen wie den Entlastungsbetrag.
Der Rechner bildet das Begutachtungsverfahren des Medizinischen Dienstes nach. Vier Dinge sollten Sie dazu wissen.
Bewertet wird, was die Person selbst kann – nicht, wie lange die Pflege dauert. Wer etwas mit Hilfsmitteln wie Rollator oder Griffstange allein schafft, gilt dabei als selbständig. Schwankt die Tagesform, zählt das Gesamtbild über die Woche.
Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent, am wenigsten die Mobilität mit 10 Prozent. In jedem Modul werden zuerst Einzelpunkte vergeben und dann nach Anlage 2 in gewichtete Punkte umgerechnet. Die Tabelle unten zeigt alle sechs Module mit ihren Höchstwerten.
Die Module 2 und 3 teilen sich 15 Prozent. Das Gesetz lässt nur den höheren der beiden gewichteten Werte zählen, nicht beide zusammen (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Die Module 7 (außerhäusliche Aktivitäten) und 8 (Haushaltsführung) fragt der Gutachter ebenfalls ab, sie fließen aber nicht in den Pflegegrad ein.
Die gewichteten Punkte ergeben zusammen höchstens 100. Nach geltendem Recht beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 5 bei 90 Punkten. Alle Schwellen, heute und laut Referentenentwurf 2027, stehen in der Pflegegrad-Punkte-Tabelle.
Der Gutachter bewertet 64 Kriterien aus Anlage 1 zu § 15 SGB XI. Die Einzelpunkte eines Moduls werden zusammengezählt und nach Anlage 2 in gewichtete Punkte umgerechnet. Das Gewicht legt fest, wie viel ein Modul höchstens zum Ergebnis beiträgt.
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| Modul | Kriterien | Einzelpunkte bis | Gewicht | Gewichtete Punkte bis |
|---|---|---|---|---|
| 1 · Mobilität | 5 | 15 | 10 % | 10 |
| 2 · Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 11 | 33 | 15 %gemeinsam, nur der höhere Wert zählt | 15 |
| 3 · Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 13 | 65 | ||
| 4 · Selbstversorgung | 13 | 54 | 40 % | 40 |
| 5 · Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 16 | 15 | 20 % | 20 |
| 6 · Alltagsleben und soziale Kontakte | 6 | 18 | 15 % | 15 |
| Zusammen | 64 | – | 100 % | 100 |
In der Selbstversorgung zählt das Essen dreifach, das Trinken und die Benutzung der Toilette doppelt. Der Pflegegrad-Rechner oben fragt alle 64 Kriterien ab.
Von Einzelpunkten zu gewichteten Punkten: Zählen Sie die Einzelpunkte eines Moduls zusammen, suchen Sie in der Zeile des Moduls die passende Spanne und lesen Sie den gewichteten Wert ab.
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| Modul | keine | geringe | erhebliche | schwere | schwerste |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 · Mobilität | 0–1 → 0 | 2–3 → 2,5 | 4–5 → 5 | 6–9 → 7,5 | 10–15 → 10 |
| 2 · Kognition und Kommunikation | 0–1 → 0 | 2–5 → 3,75 | 6–10 → 7,5 | 11–16 → 11,25 | 17–33 → 15 |
| 3 · Verhalten und Psyche | 0 → 0 | 1–2 → 3,75 | 3–4 → 7,5 | 5–6 → 11,25 | 7–65 → 15 |
| 4 · Selbstversorgung | 0–2 → 0 | 3–7 → 10 | 8–18 → 20 | 19–36 → 30 | 37–54 → 40 |
| 5 · Krankheit und Therapie | 0 → 0 | 1 → 5 | 2–3 → 10 | 4–5 → 15 | 6–15 → 20 |
| 6 · Alltag und soziale Kontakte | 0 → 0 | 1–3 → 3,75 | 4–6 → 7,5 | 7–11 → 11,25 | 12–18 → 15 |
Links vom Pfeil: Summe der Einzelpunkte im Modul. Rechts: gewichtete Punkte. Die Spalten sind die Stufen der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Pflegereform zum 1. Januar 2027. Bisher gibt es nur einen Referentenentwurf vom 5. Juni 2026; beschlossen ist noch nichts (Stand: 25. September 2026).
An der Berechnung des Pflegegrads würde der Entwurf zwei Dinge ändern. Der Pflegegrad-Rechner berücksichtigt beide im Vergleichswert unter Ihrem Ergebnis:
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| Modul | keine | geringe | erhebliche | schwere | schwerste |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 · Mobilität | 0–1 → 0 | 2–3 → 2,5 | 4–6 → 5 | 7–9 → 7,5 | 10–15 → 10 |
| 4 · Selbstversorgung | 0–3 → 0 | 4–9 → 10 | 10–24 → 20 | 25–39 → 30 | 40–54 → 40 |
| 6 · Alltag und soziale Kontakte | 0–1 → 0 | 2–3 → 3,75 | 4–6 → 7,5 | 7–11 → 11,25 | 12–18 → 15 |
Die Module 2, 3 und 5 blieben laut Entwurf unverändert. Die heutigen Spannen stehen in der Tabelle zu Anlage 2 oben.
Wie stark sich das auswirkt, hängt davon ab, wo die Einzelpunkte liegen. In der Beispielrechnung macht allein die neue Spanne in Modul 4 einen Unterschied von 10 Punkten.
Für den Übergang sieht der Entwurf zwei Regeln vor. Maßgeblich soll das Recht am Tag der Antragstellung sein: Wer bis zum 31. Dezember 2026 einen Pflegegrad beantragt, würde nach den heutigen Regeln begutachtet, auch wenn der Termin erst 2027 stattfindet. Und ein bereits anerkannter Pflegegrad soll nicht allein wegen der neuen Schwellen oder der geänderten Umrechnung verloren gehen. Wie Sie Schritt für Schritt einen Pflegegrad beantragen, erklärt unser Ratgeber.
Ein Kabinettsbeschluss ist für den 30. September 2026 angekündigt. Ändert sich der Entwurf, werden Tabellen und Rechner angepasst.
Eine ausgedachte Person mit Einschränkungen vor allem bei der Selbstversorgung, Modul für Modul durchgerechnet – mit derselben Rechenlogik wie der Rechner oben.
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| Modul | Einzelpunkte | Gewichtet heute | Gewichtet laut Entwurf |
|---|---|---|---|
| 1 · Mobilität | 5 | 5 | 5 |
| 2 · Kognition und Kommunikationzählt, weil höher als Modul 3 | 3 | 3,75 | 3,75 |
| 3 · Verhalten und Psychezählt nicht | 0 | 0 | 0 |
| 4 · Selbstversorgungheute Spanne 8–18, laut Entwurf 4–9 | 8 | 20 | 10 |
| 5 · Krankheit und Therapie | 1 | 5 | 5 |
| 6 · Alltag und soziale Kontakte | 3 | 3,75 | 3,75 |
| Gesamtpunkte | – | 37,5 | 27,5 |
| Ergebnis | – | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 1 |
So entsteht der Unterschied: Mit 37,5 Punkten läge die Person auch nach den geplanten Schwellen in Pflegegrad 2, der dort bei 30 Punkten beginnt. Den Ausschlag gibt die Umrechnung in Modul 4: Acht Einzelpunkte ergeben heute 20 gewichtete Punkte, laut Entwurf 10. Mit 27,5 Punkten läge die Person dann unter der geplanten Schwelle von 30. Für einen Antrag bis zum 31. Dezember 2026 gälte nach dem Entwurf noch das heutige Recht.
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| Beispiel | Einzelpunkte Modul 1 bis 6 | Heute | Laut Entwurf |
|---|---|---|---|
| Leichte Einschränkungen1 Einzelpunkt in Modul 6 ergäbe laut Entwurf 0 statt 3,75 | 3 · 1 · 0 · 4 · 1 · 1 | 21,25 PunktePflegegrad 1 | 17,5 PunktePflegegrad 1 |
| Selbstversorgung eingeschränktdie Beispielrechnung oben | 5 · 3 · 0 · 8 · 1 · 3 | 37,5 PunktePflegegrad 2 | 27,5 PunktePflegegrad 1 |
| DemenzModul 3 zählt, weil höher als Modul 2 | 2 · 12 · 7 · 20 · 2 · 8 | 68,75 PunktePflegegrad 3 | 58,75 PunktePflegegrad 3 |
Die Beispiele sind ausgedacht und mit der Rechenlogik dieses Rechners ermittelt; sie ersetzen keine Begutachtung. Ihren eigenen Wert zeigt der Pflegegrad-Rechner nach sechs Schritten.
Damit Sie das Ergebnis richtig einordnen können: der Pflegegrad-Rechner auf einen Blick.
| Merkmal | Dieser Rechner |
|---|---|
| Alle 64 Kriterien | JaAlle bewerteten Kriterien aus Anlage 1 zu § 15 SGB XI, in sechs Schritten |
| Ohne Anmeldung und ohne E-Mail | JaDas Ergebnis erscheint sofort, ohne Kontaktdaten |
| Rechnet nur im Browser | JaIhre Antworten werden weder übertragen noch gespeichert |
| Punkte je Modul | JaMit dem Abstand zur nächsten Schwelle und einem Hinweis auf offene Fragen |
| Vergleich mit dem Entwurf 2027 | JaMit den geplanten Schwellen und der geänderten Anlage 2, deutlich als Entwurf gekennzeichnet |
| Ergebnis drucken | JaZum Beispiel als Gedankenstütze für den Termin mit dem Medizinischen Dienst |
| Kinder unter 11 Jahren | NeinFür jüngere Kinder gelten eigene Regeln (§ 15 Abs. 6 und 7 SGB XI) |
| Ersetzt die Begutachtung | NeinDen Pflegegrad stellt die Pflegekasse fest, auf Grundlage des Gutachtens |
Mit diesen Hilfen gehen Sie entspannt in den Termin mit dem Medizinischen Dienst. Wie Sie die Begutachtung vorbereiten, zeigt der Ratgeber Schritt für Schritt.
Rechtsstand: 25. September 2026, Seite aktualisiert am 26. September 2026. Grundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der aktuellen Fassung sowie die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes vom 21. August 2024. Der Vergleich für 2027 beruht auf dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 5. Juni 2026 (Pflegeneuordnungsgesetz); er ist nicht beschlossen und kann sich noch ändern.