Stand: 6. Oktober 2026
Die Artikel in unserem Ratgeber erscheinen unter dem Namen „Redaktion Notfalltresor“. Dahinter steht keine einzelne Autorin und kein einzelner Autor, sondern ein fester Ablauf: Die Texte werden mit Unterstützung von KI erstellt, auf Grundlage von Gesetzestexten und amtlichen Quellen. Hier beschreiben wir, wie das abläuft, was geprüft wird und wo die Grenzen liegen.
Themenfelder, Schreibregeln, Quellenvorgaben und Prüfschritte legt der Betreiber fest. Neue Artikel veröffentlicht das System nach den automatischen Prüfungen selbst, ohne dass jeder Text vorher von einem Menschen gelesen wird. Deshalb gehen wir Hinweisen auf Fehler nach und korrigieren Artikel auch nachträglich.
Überarbeitungen bestehender Artikel gehen nicht automatisch online. Eine überarbeitete Fassung wird erst veröffentlicht, wenn der Betreiber sie freigegeben hat, und die vorherige Fassung wird vorher gesichert.
Wenn wir einen Artikel korrigieren oder überarbeiten, prüfen wir seine Rechts- und Zahlenangaben gegen Primärquellen: den Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, Veröffentlichungen der Bundesministerien und amtliche Register. Presseberichte und Zusammenfassungen Dritter reichen dafür nicht aus.
Für Pflege-Themen führen wir eine eigene Faktensammlung mit Quellenangaben, unter anderem zum Elften Buch Sozialgesetzbuch (Soziale Pflegeversicherung), zu den Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes und zu den Leistungsbeträgen des Bundesgesundheitsministeriums. Die Pflege-Artikel haben wir mit dieser Sammlung abgeglichen; wo sie abweichen, werden sie korrigiert. Geplante Änderungen wie die Pflegereform kennzeichnen wir als Entwurf, solange sie nicht beschlossen sind. Neue Pflege-Artikel schreibt das System erst wieder, wenn dieser Abgleich nach dem Schreiben automatisch läuft.
Jeder Artikel trägt ein Veröffentlichungs- und ein Aktualisierungsdatum. Das Veröffentlichungsdatum steht über dem Text, das Datum der letzten Überarbeitung in den Seitendaten, die auch Suchmaschinen auslesen. Die meisten Artikel nennen am Ende außerdem den Stand, auf dem sie beruhen.
Ändert sich ein Gesetz, ein Betrag oder eine Frist, auf der ein Artikel beruht, aktualisieren wir die betroffenen Artikel. Bekannte Termine wie Kabinettsbeschlüsse, Verhandlungen vor Gericht oder das Inkrafttreten neuer Regeln sind dafür vorgemerkt.
Unsere Ratgeber erklären die allgemeine Rechtslage in Deutschland. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung und können Ihren Einzelfall nicht beurteilen. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, ein Notariat oder eine Steuerberatung, bei Fragen zur Pflegeversicherung an Ihre Pflegekasse.
Wenn Ihnen in einem Artikel ein Fehler auffällt, etwa eine veraltete Zahl, ein falscher Paragraph oder ein Link, der nicht mehr funktioniert, schreiben Sie uns bitte über das Kontaktformular. Nennen Sie am besten den Artikel und die Stelle. Wir prüfen den Hinweis an der Primärquelle und korrigieren den Artikel, wenn er falsch ist.
„Redaktion Notfalltresor“ bezeichnet die Ratgeber-Redaktion von Notfalltresor, einem Angebot der BestattungsExperten GmbH. Verantwortlich im Sinne des Impressums ist:
BestattungsExperten GmbH
Ahornallee 3
22529 Hamburg
Handelsregister: HRB 193591, Registergericht Hamburg
Vertreten durch: Marcel Baade, Maximilian Schmidt
Redaktionell verantwortlich: Marcel Baade und Maximilian Schmidt
Alle Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum. Zu den Artikeln geht es über die Übersicht aller Ratgeber.