Umzug ins Pflegeheim: gut vorbereitet
Ein passendes Heim finden, den Vertrag verstehen, die Kosten planen – und den Einzug gemeinsam in Ruhe gestalten.
Leitfaden anfordern
Ihr Leitfaden ist unterwegs
Er kommt in den nächsten Minuten als PDF in Ihr Postfach – mit dem Absender „Notfalltresor“.
Bitte bestätigen Sie noch die Vorsorge-Tipps: Den Link dazu finden Sie in derselben E-Mail. Ohne Bestätigung schicken wir Ihnen nichts weiter.
Keine E-Mail da? Schauen Sie bitte auch im Spam-Ordner nach.
Andere Lebenslage? Pflege in der Familie · Gespräch mit den Eltern · Alleinstehende · alle Leitfäden
Für Angehörige, die einen Heimumzug begleiten
Wenn die Pflege zu Hause an ihre Grenzen kommt, steht oft ein Umzug ins Pflegeheim an. Dieser Leitfaden begleitet Sie und Ihren Angehörigen durch die Entscheidung, die Suche, den Vertrag und den Einzug – mit Checklisten zum Mitnehmen.
Er erklärt außerdem verständlich, was ein Heimplatz kostet, was die Pflegekasse übernimmt und was gilt, wenn das eigene Geld nicht reicht.
Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Heimbewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 € im Monat selbst (Stand 01.07.2026). Mit jedem weiteren Jahr im Heim übernimmt die Pflegekasse einen größeren Teil des Pflegeanteils.
vdek, § 43c SGB XI – Kapitel 4 zeigt, woraus sich der Betrag zusammensetzt.Vom ersten Gespräch bis zum Einzug
- ✓Die Entscheidung gemeinsam treffen – Pflegeberatung, Alternativen und die Wünsche Ihres Angehörigen
- ✓Das passende Heim finden – mit einer Checkliste für die Besichtigung zum Ausdrucken
- ✓Der Heimvertrag – was drinstehen muss, Kündigung, Preiserhöhungen – jede Aussage mit Fundstelle
- ✓Die Kosten – Eigenanteil, Zuschläge der Pflegekasse und was gilt, wenn das Geld nicht reicht
- ✓Vollmacht, Formalitäten, Packliste – und ein Fahrplan mit allen Schritten auf einen Blick
12 Seiten, ruhig aufgebaut


- 1Die Entscheidung gemeinsam treffenS. 3
- 2Das passende Heim findenS. 4
- 3Checkliste für die BesichtigungS. 5
- 4Der Heimvertrag – Rechte nach dem WBVGS. 6
- 5Was ein Heimplatz kostet – mit den Zahlen 2026S. 7
- 6Wenn das Geld nicht reicht – Hilfe zur Pflege, ElternunterhaltS. 8
- 7Vollmacht & FormalitätenS. 9
- 8Packliste für den EinzugS. 10
- 9Ihr Fahrplan – alle Schritte auf einen BlickS. 11
- 10Quellen & StandS. 12
Was nach dem Absenden passiert
- Sofort: Sie bekommen den Leitfaden als PDF per E-Mail. Die Datei bleibt in Ihrem Postfach – Sie können sie jederzeit wieder öffnen oder ausdrucken.
- Nur wenn Sie möchten: Mit Häkchen schicken wir Ihnen acht Wochen lang einmal pro Woche einen kurzen Vorsorge-Tipp. Vorher bestätigen Sie das per Klick – ohne Bestätigung kommt nichts weiter.
- Ihre Daten: Keine Weitergabe an Anbieter. Ohne Tipps löschen wir Ihre Adresse nach 30 Tagen.
Geprüft und mit Datum
Stand: Oktober 2026. Alle Aussagen beruhen auf dem heute geltenden Recht und auf amtlichen Zahlen und sind im Leitfaden mit Fundstelle belegt. Was die Pflegereform 2027 für Heimbewohner ändern soll, ist getrennt als „geplant“ gekennzeichnet. Herausgegeben von der Redaktion Notfalltresor. Der Leitfaden informiert, er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wichtige Grundlagen zum Nachlesen:
- vdek: Eigenbeteiligung in der stationären Pflege, Stand 01.07.2026 (PM 14.07.2026)
- § 43c SGB XI – Leistungszuschläge zum Eigenanteil
- Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) – §§ 3, 4, 6, 8, 9, 11, 12, 14
- §§ 61, 65 SGB XII – Hilfe zur Pflege, auch im Heim
- § 90 SGB XII – einzusetzendes Vermögen
- § 94 SGB XII – Elternunterhalt, 100.000-Euro-Grenze
Kurz beantwortet
Wer darf den Heimvertrag unterschreiben?
Die Person, die einzieht – oder jemand, den sie bevollmächtigt hat. Kann sie selbst nicht mehr entscheiden, braucht es eine Vorsorgevollmacht oder einen Betreuer. Kapitel 6 erklärt, worauf es ankommt.
Müssen Kinder für das Pflegeheim ihrer Eltern zahlen?
Das Sozialamt greift nur auf Kinder zurück, deren jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Kapitel 5 erklärt diese Grundregel und die Hilfe zur Pflege.
Ist die Pflegereform 2027 berücksichtigt?
Der Leitfaden beschreibt das heute geltende Recht. Was der Regierungsentwurf vom 30.09.2026 ändern soll, steht getrennt und ist als „geplant“ gekennzeichnet.
Weiterlesen im Ratgeber
- →Pflegekostendeckel 1.500 Euro: Was der Plan für Sie heißtWas beim Eigenanteil diskutiert wird
- →Pflegegrad-Antrag & Begutachtung vorbereitenPflegegrad beantragen und gut vorbereiten
- →Pflegefall: richtig vorsorgenWas Familien früh regeln sollten
- →Pflege in der Familie organisieren: Leitfaden & ChecklisteKostenloser Leitfaden für die Pflege zu Hause
Ein neues Zuhause – gut begleitet
Leitfaden kostenlos anfordernSofort als PDF im Postfach – mit Besichtigungs- und Packliste.