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Kostenloser Leitfaden · 12 Seiten · Stand Oktober 2026

Was Sie für Ihre Kinder festlegen können

Wer für Ihre Kinder da sein soll, wie Ihre eigene Vorsorge aussieht und was sich ändert, wenn das Kind 18 wird – verständlich erklärt, für jede Familienform.

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Titelseite: Was Sie für Ihre Kinder festlegen können
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Für wen

Für Eltern minderjähriger Kinder

Ob verheiratet, ohne Trauschein, alleinerziehend oder als Patchwork-Familie: Eltern können vieles selbst festlegen, damit ihre Kinder auch in einer schwierigen Lage gut versorgt sind. Dieser Leitfaden erklärt in Ruhe, was gesetzlich gilt und wo Ihre eigenen Wünsche zählen.

Dazu gehört auch Ihre eigene Vorsorge – und der Moment, in dem Ihr Kind volljährig wird und Sie nicht mehr automatisch für es entscheiden dürfen.

Aus dem Leitfaden

Eltern können in einem Testament benennen, wen das Familiengericht als Vormund bestellen soll, falls einmal ein Vormund nötig wird – und wen nicht.

§ 1782 BGB – Kapitel 2 erklärt, was die Benennung leistet und was nicht.
Das steckt drin

Für Ihre Kinder in Ruhe geregelt

Blick ins Heft

12 Seiten, ruhig aufgebaut

Seite 4: Ihren Wunsch-Vormund benennen
Seite 4 · Ihren Wunsch-Vormund benennen
Seite 10: Das Familien-Notfallblatt
Seite 10 · Das Familien-Notfallblatt
  • 1Wer sorgt für Ihre Kinder? – was gesetzlich giltS. 3
  • 2Ihren Wunsch-Vormund benennen – die SorgerechtsverfügungS. 4
  • 3Alleinerziehend und PatchworkS. 5
  • 4Das Vermögen der KinderS. 6
  • 5Ihre eigene Vorsorge als ElternS. 7
  • 6Alltag und Notfall gut geregeltS. 8
  • 7Wenn Ihr Kind 18 wirdS. 9
  • 8Das Familien-Notfallblatt zum AusfüllenS. 10
  • 9Ihre Familien-ChecklisteS. 11
  • 10Quellen & StandS. 12
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Stand, Redaktion, Quellen

Geprüft und mit Datum

Stand: Oktober 2026. Alle Aussagen beruhen auf dem geltenden Familien- und Erbrecht (Vormundschaftsrecht seit 2023) und sind im Leitfaden mit Paragraf belegt. Wo der Einzelfall zählt, verweist er auf Notar, Anwalt oder Jugendamt. Herausgegeben von der Redaktion Notfalltresor. Der Leitfaden informiert, er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Wichtige Grundlagen zum Nachlesen:

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kann eine Sorgerechtsverfügung den anderen Elternteil ausschließen?

Nein. Hat der andere Elternteil das Sorgerecht oder überträgt das Familiengericht es ihm, braucht Ihr Kind keinen Vormund (§ 1680 BGB). Ihre Benennung zählt, wenn ein Vormund bestellt werden muss. Was in Ihrer Familie gilt, erklärt Kapitel 1.

Gilt der Leitfaden auch für Alleinerziehende und Patchwork-Familien?

Ja. Kapitel 3 erklärt, was für alleinerziehende Eltern und in Patchwork-Familien gilt – etwa beim Sorgerecht unverheirateter Eltern oder bei Stiefeltern.

Was ändert sich, wenn mein Kind 18 wird?

Mit der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge. Eltern dürfen dann nicht mehr automatisch für ihr Kind entscheiden. Kapitel 7 zeigt, wie eine eigene Vorsorgevollmacht Ihrem Kind und Ihnen hilft.

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Gut geregelt – für die ganze Familie

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