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Kryptowährung im Nachlass: Wie Erben an Bitcoin & Wallets kommen

Kryptowährungen sind ein Sonderfall im Erbrecht: Sie gehören rechtlich zum Nachlass wie jedes andere Vermögen – doch ohne den privaten Schlüssel kommt niemand daran. Schätzungen zufolge sind bereits Milliardenwerte für immer verloren, weil die Zugänge mit ihren Besitzern starben.

Das Grundproblem: kein Schlüssel, kein Zugriff

Bei Kryptowährungen gibt es keine Bank, die im Todesfall hilft. Wer den privaten Schlüssel (Private Key) oder die Wiederherstellungsphrase (Seed Phrase) nicht hat, kommt an die Coins nicht heran – egal welche Erbpapiere er vorlegt. Der Zugang ist die Währung. Rechtlich geht das Krypto-Vermögen zwar mit dem Erbfall auf die Erben über (§ 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge), praktisch nützt das ohne Schlüssel jedoch nichts.

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Hot Wallet, Cold Wallet, Börse – wo liegt was?

Krypto kann an verschiedenen Orten liegen: auf Handels-Börsen (z. B. Kraken, Coinbase), in Software-Wallets auf dem Smartphone oder in Hardware-Wallets (Cold Storage). Für jeden Aufbewahrungsort gelten andere Regeln, wie Erben Zugriff erhalten. Ein Überblick ist die Grundlage jeder Vorsorge.

Zugang für Erben: So kommen sie an das Krypto-Vermögen

Rechtlich erben Ihre Erben auch Ihr Krypto-Vermögen. Wie sie tatsächlich darauf zugreifen, hängt davon ab, wo die Coins liegen:

  • Bei einer Handelsplattform: Die Plattform verwahrt die Coins für Sie. Ihre Erben wenden sich mit der Sterbeurkunde und einem Erbnachweis an sie, etwa einem Erbschein; welche Unterlagen genau nötig sind, legt die Plattform fest. Dafür müssen Ihre Erben wissen, bei welchen Plattformen Sie ein Konto haben.
  • In einer eigenen Wallet (App oder Hardware-Wallet): Hier gibt es keine Stelle, die Ihren Erben den Zugang freischalten kann. Entscheidend ist die Wiederherstellungsphrase (Seed Phrase): Mit ihr lässt sich die Wallet auch ohne das ursprüngliche Gerät wiederherstellen. Wer sie kennt, kann über die Coins verfügen. Sie gehört deshalb gut geschützt, aber für den Ernstfall auffindbar hinterlegt.

Ins Testament gehört die Seed Phrase nicht: Nach dem Tod muss ein Testament beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB), das es eröffnet und den Beteiligten den Inhalt bekannt gibt, der sie betrifft (§ 348 FamFG); wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, kann es einsehen (§ 357 FamFG). Regeln Sie im Testament, wer das Krypto-Vermögen bekommt, und hinterlegen Sie die Zugangsdaten getrennt davon an einem geschützten Ort, an den Ihre Vertrauensperson im Ernstfall gelangt.

So vererben Sie Krypto sicher

  1. Dokumentieren Sie, welche Coins an welchem Ort liegen – ohne die Schlüssel offen danebenzuschreiben
  2. Hinterlegen Sie Seed Phrases und Zugänge getrennt und verschlüsselt
  3. Erklären Sie Ihren Erben verständlich, wie eine Wallet bedient wird
  4. Nennen Sie eine technisch versierte Vertrauensperson, die im Ernstfall helfen kann

Steuerliche Aspekte nicht vergessen

Geerbte Kryptowährungen unterliegen der Erbschaftssteuer mit ihrem Wert zum Todeszeitpunkt. Spätere Verkäufe können zudem einkommensteuerlich relevant sein. Erben sollten den Bestand deshalb zeitnah dokumentieren und gegebenenfalls steuerlich beraten lassen.

Strukturiert vorsorgen: Im Notfalltresor dokumentieren Sie Ihre Krypto-Bestände und Aufbewahrungsorte sicher – und legen über den Notfallzugang fest, wer im Ernstfall die nötigen Informationen erhält.

Hardware-Wallets richtig hinterlegen

Hardware-Wallets gelten als sicherste Aufbewahrung für Kryptowährungen, weil die Schlüssel offline auf einem speziellen Gerät gespeichert sind. Für die Vererbung kommt es vor allem auf die Wiederherstellungsphrase an: Mit ihr lässt sich die Wallet auch ohne das ursprüngliche Gerät auf einem anderen Gerät wiederherstellen. Die PIN entsperrt nur dieses eine Gerät. Haben Sie zusätzlich eine Passphrase eingerichtet, ist sie für die damit geschützten Konten ebenfalls nötig. Bewahren Sie das Gerät und die Wiederherstellungsphrase getrennt voneinander auf und stellen Sie sicher, dass Ihre Erben im Ernstfall an die Wiederherstellungsphrase und eine eventuelle Passphrase gelangen – aber niemand sonst.

Eine verständliche Anleitung hinterlassen

Viele Erben sind technisch nicht mit Kryptowährungen vertraut. Selbst wenn sie Schlüssel und Geräte besitzen, wissen sie oft nicht, wie sie damit umgehen sollen. Hinterlassen Sie deshalb eine verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wo liegt was, wie wird eine Wallet entsperrt, wie überträgt man die Coins, und an wen kann man sich bei Fragen wenden. Eine gute Anleitung kann den Unterschied machen zwischen zugänglichem Vermögen und einem für immer verlorenen Guthaben.

Die Gratwanderung zwischen Sicherheit und Zugänglichkeit

Hier liegt die eigentliche Herausforderung bei Krypto im Nachlass: Schreiben Sie die Schlüssel zu offen auf, riskieren Sie Diebstahl zu Lebzeiten. Verstecken Sie sie zu gut, gehen sie nach dem Tod unwiederbringlich verloren. Die Lösung ist ein gestaffeltes System – Informationen über das Vermögen getrennt von den eigentlichen Zugangsschlüsseln, beide nur im Ernstfall zusammenführbar. Genau dafür eignen sich digitale Tresore mit kontrolliertem Notfallzugang, die beides sicher und getrennt verwahren.

Krypto-Vermögen verlangt mehr Vorsorge als klassisches Geld. Wer hier nicht plant, riskiert, dass sein digitales Vermögen mit ihm verschwindet. Dokumentieren Sie Ihre Bestände und Zugänge strukturiert im Notfalltresor und regeln Sie zugleich mit einer Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen, wer schon zu Lebzeiten für Sie handeln darf, falls Sie selbst nicht mehr können.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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