Ein durchschnittlicher Deutscher hinterlässt heute über 70 aktive Online-Konten. E-Mail-Adressen, Social-Media-Profile, Cloud-Speicher, Streaming-Abos, Online-Banking, möglicherweise Krypto-Wallets. Was passiert mit all dem? Wer hat Zugriff? Und was passiert, wenn niemand die Passwörter kennt?
Das BGH-Urteil 2018: Erben haben Anspruch – aber keinen Zugang
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Erben grundsätzlich Anspruch auf den digitalen Nachlass haben – also auch auf E-Mail-Konten und Social-Media-Profile. Der Vertrag über ein Nutzerkonto geht wie andere Rechte und Pflichten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über (§ 1922 BGB). Grundlage ist das Urteil des BGH vom 12.07.2018 (Aktenzeichen III ZR 183/17). Das Problem in der Praxis: Ohne Passwörter nützt das Recht wenig. Konzerne verlangen umfangreiche Nachweise, bevor sie Zugang gewähren. Das kann Monate dauern.
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72-Stunden-Lotse öffnen – kostenlos ›Was Erben verlangen können – und wo die Grenzen liegen
Im Streit um das Facebook-Konto einer verstorbenen Tochter hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Erben treten in den Nutzungsvertrag ein und haben Anspruch auf Zugang zum Konto samt Kommunikationsinhalten. Zwischen vermögenswerten und höchstpersönlichen Inhalten unterscheidet das Gericht dabei nicht – auch Tagebücher und Briefe werden vererbt. Weder das Fernmeldegeheimnis noch der Datenschutz der Chatpartner stehen dem entgegen (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17). 2020 hat der BGH ergänzt: Ein Datenauszug genügt nicht – Erben müssen das Konto so ansehen können wie zuvor die Kontoinhaberin, nur aktiv weiternutzen dürfen sie es nicht (BGH, Beschluss vom 27. August 2020, III ZB 30/20).
Grenzen gibt es trotzdem:
- Ihr eigener Wille: Sie können selbst bestimmen, was mit Ihren Konten geschehen soll – etwa im Testament oder über die Nachlass-Einstellungen der Anbieter.
- Lizenzen statt Eigentum: Bei gekauften E-Books, Musik oder Filmen erwerben Sie meist nur ein Nutzungsrecht. Ob es auf die Erben übergeht, hängt von den Nutzungsbedingungen ab und ist rechtlich nicht abschließend geklärt.
- Nachweise und Anbieter im Ausland: Anbieter verlangen in der Regel Sterbeurkunde und Erbnachweis; bei Unternehmen mit Sitz im Ausland kann die Durchsetzung dauern.
Rechtlich stehen Erben also gut da, praktisch kostet die Durchsetzung Zeit. Am einfachsten machen Sie es Ihren Angehörigen, wenn Sie Ihre Konten selbst dokumentieren und festlegen, wer im Ernstfall Zugriff bekommt.
Was mit Facebook, Instagram & Co. passiert
Die meisten Plattformen bieten drei Optionen: Konto löschen, in einen Gedenkzustand versetzen (Account bleibt als Erinnerung erhalten) oder auf eine andere Person übertragen. Facebook erlaubt es sogar, vorab einen „Nachlasskontakt" zu bestimmen. Ohne diese Einstellung und ohne Passwort sind Hinterbliebene oft monatelang in bürokratischen Schleifen gefangen.
Online-Banking: Was Erben tun müssen
Konten werden beim Tod des Inhabers nicht automatisch gesperrt – aber Banken dürfen keine Transaktionen mehr zulassen, sobald sie vom Tod erfahren. Erben müssen eine Sterbeurkunde, einen Erbschein (Kosten: mehrere Hundert Euro) und ihren Personalausweis vorlegen. Ohne Kenntnis der kontoführenden Bank beginnt die Suche bei null.
Krypto-Wallets: Verloren ohne Passwort
Bei Kryptowährungen gibt es keine Bank, die helfen kann. Wer den privaten Schlüssel (Seed Phrase) nicht hinterlässt, verliert das gesamte Vermögen unwiederbringlich. Schätzungen zufolge sind bereits Milliarden Euro in Kryptowährungen dauerhaft unzugänglich – weil die Besitzer gestorben sind, ohne die Zugangsdaten zu hinterlassen.
Streaming, Abos & Daueraufträge: Die unterschätzten Kostenfallen
Netflix, Spotify, Amazon Prime, Adobe Creative Cloud – laufende Abonnements werden nach dem Tod weiter abgebucht, bis jemand sie kündigt. Ohne Kontoübersicht können Familien monatlich Dutzende Euro für Dienste zahlen, die niemand mehr nutzt. Im Vorsorge-Tresor werden alle Abos und Daueraufträge strukturiert erfasst.
Der digitale Nachlass ist eines der am meisten unterschätzten Themen der modernen Vorsorge. Eine strukturierte Liste aller Online-Konten mit Zugangsdaten – sicher verwahrt und an einer vertrauenswürdigen Person hinterlegt – kann Ihrer Familie wochenlange Suche und erhebliche Kosten ersparen. Erfassen Sie Ihre Zugänge und Dokumente an einem geschützten Ort mit dem Notfalltresor und regeln Sie zugleich, wer schon zu Lebzeiten für Sie handeln darf, indem Sie eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen.
Quellen & weiterführende Links
- BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17 (digitaler Nachlass) – Pressemitteilung Nr. 115/2018, abgerufen am 22.10.2026
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.