Im Todesfall stehen Angehörige oft vor verschlossenen digitalen Türen: Online-Banking, E-Mail-Konten, Streaming-Abos, Verträge. Ohne Zugangsdaten bleibt vieles unzugänglich – und kostet Zeit, Nerven und Geld. Doch Passwörter einfach aufzuschreiben, ist gefährlich.
Warum der Zettel in der Schublade keine Lösung ist
Ein Notizzettel mit Passwörtern ist gleich doppelt problematisch: Er ist unsicher, weil jeder ihn finden kann, und er ist schnell veraltet, weil Passwörter sich ändern. Wer Zugangsdaten verantwortungsvoll vererben will, braucht ein System, das aktuell und geschützt zugleich ist.
Wer erbt in Ihrem Fall wirklich, und wie viel? Der Erbfolge-Simulator zeigt es in 60 Sekunden als Stammbaum.
Erbfolge simulieren – kostenlos ›Welche Zugänge im Ernstfall wichtig sind
- Online-Banking und Zahlungsdienste (PayPal, Kreditkarten-Portale)
- E-Mail-Konten – oft der Generalschlüssel für Passwort-Resets
- Mobilfunk- und Internetverträge
- Versicherungs- und Behördenportale
- Soziale Netzwerke und Cloud-Speicher
- Krypto-Wallets und digitale Vermögenswerte
Wege im Vergleich: So hinterlegen Sie Passwörter
Für den Ernstfall gibt es mehrere Wege, Zugangsdaten bereitzuhalten. Sie unterscheiden sich darin, wie gut die Daten geschützt sind, wie leicht sie aktuell bleiben und wie schnell Ihre Vertrauensperson sie im Ernstfall findet.
- Zettel oder Notizbuch: schnell angelegt, aber für jeden lesbar, der sie findet, und nach jeder Passwortänderung veraltet.
- Versiegelter Umschlag bei einer Vertrauensperson: gut geschützt, aber nur so aktuell wie der Tag, an dem Sie ihn verschlossen haben. Für das Master-Passwort eines Passwort-Managers eignet er sich gut als Ergänzung.
- Liste im Testament: nicht geeignet. Nach dem Tod muss ein Testament beim Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB), das es eröffnet und den Beteiligten den Inhalt bekannt gibt, der sie betrifft (§ 348 FamFG). Zugangsdaten sollen aber nur Ihre Vertrauensperson erreichen, und eine Passwortliste ändert sich viel häufiger als ein Testament.
- Passwort-Manager mit Notfallzugang: verschlüsselt und leicht aktuell zu halten. Wichtig ist, dass der Notfallzugang eingerichtet ist und Ihre Vertrauensperson davon weiß.
- Digitaler Tresor wie der Notfalltresor: verbindet einen verschlüsselten Passwort-Safe mit Ihren übrigen Vorsorgeunterlagen. Ihre Vertrauensperson erhält den kontrollierten Zugang erst im Ernstfall.
- Nachlassfunktionen der Anbieter: Manche Dienste bieten eigene Regelungen, etwa den Kontoinaktivität-Manager bei Google oder den Nachlasskontakt bei Apple. Sie ergänzen Ihre Übersicht, gelten aber jeweils nur für ein Konto.
Die Wege lassen sich gut kombinieren: eine verschlüsselte Übersicht aller Zugänge mit Notfallzugang und dazu das Master-Passwort, getrennt davon hinterlegt.
Die sichere Methode: verschlüsselter Passwort-Safe mit Notfallzugang
Ein verschlüsselter Passwort-Safe speichert all Ihre Zugangsdaten an einem geschützten Ort. Der entscheidende Baustein für den Nachlass ist ein kontrollierter Notfallzugang: Eine Vertrauensperson erhält erst dann Zugriff, wenn der Ernstfall eintritt – nicht vorher.
Der digitale Nachlass ist Teil des Erbes
Rechtlich gehen mit dem Tod alle Rechte und Pflichten – und damit auch der digitale Nachlass – auf die Erben über. Grundlage dafür ist der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Der Bundesgerichtshof hat bereits klargestellt, dass auch Vertragskonten wie ein Social-Media-Konto in vollem Umfang auf die Erben übergehen (BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17). Die Erben haben also grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang – in der Praxis wird dieser jedoch erheblich erleichtert, wenn die Zugangsdaten geordnet vorliegen.
Was ist ein digitaler Nachlassverwalter?
Einige Menschen benennen eine konkrete Person als „digitalen Nachlassverwalter" – jemanden, der sich im Ernstfall um alle Online-Konten kümmert. Diese Person sollte technisch versiert sein und genau wissen, wo welche Zugänge hinterlegt sind. Halten Sie schriftlich fest, wer diese Aufgabe übernehmen soll, und stellen Sie sicher, dass diese Person im Ernstfall auch tatsächlich an die nötigen Informationen kommt. Ein digitaler Nachlassverwalter entlastet die übrigen Angehörigen erheblich.
Zwei-Faktor-Authentifizierung bedenken
Viele Konten sind heute zusätzlich durch eine Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt – etwa durch einen Code, der an das Smartphone gesendet wird. Das erhöht die Sicherheit, kann aber im Erbfall zum Problem werden: Wenn niemand Zugriff auf das Smartphone oder die Authentifizierungs-App hat, bleiben selbst bei bekanntem Passwort viele Konten verschlossen. Denken Sie deshalb bei der Vorsorge auch an den Zugang zum zweiten Faktor und hinterlegen Sie entsprechende Hinweise.
Regelmäßig aktualisieren
Ein Passwort-Safe nützt nur, wenn er gepflegt wird. Nehmen Sie sich zweimal im Jahr Zeit, neue Konten zu ergänzen und alte zu entfernen. Passwörter ändern sich, neue Dienste kommen hinzu, alte werden gekündigt. Nur eine aktuelle Liste ist im Ernstfall wirklich brauchbar. Machen Sie die Pflege Ihres digitalen Nachlasses zur festen Gewohnheit, ähnlich wie das Aktualisieren wichtiger Dokumente.
Das Master-Passwort als Dreh- und Angelpunkt
Bei jedem Passwort-System gilt: Das Master-Passwort ist der Generalschlüssel zu allem. Es sollte stark, einmalig und nirgends digital im Klartext gespeichert sein. Für den Nachlass empfiehlt es sich, das Master-Passwort getrennt von der übrigen Dokumentation zu hinterlegen – etwa in einem versiegelten Umschlag bei einer Vertrauensperson, in einem Bankschließfach oder im kontrollierten Notfallzugang eines digitalen Tresors. So bleibt es zu Lebzeiten geschützt und wird erst im Ernstfall zugänglich.
Digitale Vorsorge ist heute genauso wichtig wie das Testament. Wer seine Passwörter geordnet vererbt, erspart der Familie ein zermürbendes Rätselraten in einer ohnehin schweren Zeit. Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass jetzt ordnen möchten, können Sie mit dem Notfalltresor Ihre Zugangsdaten geschützt hinterlegen – und im selben Zug eine Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen, damit Ihre Vertrauensperson auch zu Lebzeiten handlungsfähig ist.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Quellen & weiterführende Links
- BSI – Sichere Passwörter erstellen, abgerufen am 22.10.2026
- BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17 – zum digitalen Nachlass (Pressemitteilung Nr. 115/2018), abgerufen am 22.10.2026