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Vorsorgevollmacht: Was kostet sie beim Notar wirklich?

Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Doch muss sie zwingend zum Notar – und was kostet das? Wir zeigen Ihnen die tatsächlichen Gebühren, wann die notarielle Form Pflicht ist und wann eine einfache Vollmacht genügt.

Braucht eine Vorsorgevollmacht überhaupt einen Notar?

Grundsätzlich gilt: Eine Vorsorgevollmacht ist formfrei gültig. Sie können sie handschriftlich verfassen oder ein Formular ausfüllen und unterschreiben – ganz ohne Notar. Für den Alltag, etwa für Gespräche mit Ärzten oder die Organisation von Pflege, reicht das in vielen Fällen aus.

Ein Notar wird jedoch dann wichtig, wenn Ihr Bevollmächtigter später bestimmte Rechtsgeschäfte tätigen soll – etwa eine Immobilie verkaufen oder belasten. Dann verlangt das Gesetz eine besondere Form. Auch Banken akzeptieren oft nur beglaubigte oder beurkundete Vollmachten. Der Gang zum Notar ist also keine Pflicht, aber häufig eine sinnvolle Absicherung.

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Kostenvergleich: ohne Notar, beglaubigt oder beurkundet

Die vier Wege im Überblick. Notargebühren sind Nettobeträge; hinzu kommen 19 % Umsatzsteuer und Auslagen.

FormKostenWofür sie reicht
Ohne Notar: selbst schreiben oder Formular ausfüllen, eigenhändig unterschreiben0 €Gesundheit, Pflege, Behörden, Post und viele Alltagsgeschäfte. Banken verlangen oft zusätzlich ihr eigenes Formular; für das Grundbuch reicht sie nicht.
Beglaubigung der Unterschrift bei der Betreuungsbehörde10 € je Beglaubigung (§ 7 Abs. 4 BtOG)Bestätigt die Echtheit Ihrer Unterschrift und genügt zu Lebzeiten in der Regel auch dem Grundbuchamt (§ 29 GBO). Die Wirkung endet mit dem Tod (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG).
Beglaubigung der Unterschrift beim Notar0,2-Gebühr nach Tabelle B, mindestens 20 €, höchstens 70 € (Nr. 25100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG)Wie die behördliche Beglaubigung, wirkt aber auch nach dem Tod weiter – wichtig, wenn die Vollmacht über den Tod hinaus beim Grundbuchamt genutzt werden soll.
Beurkundung beim Notar1,0-Gebühr nach Tabelle B, mindestens 60 € (Nr. 21200), zum Beispiel 165 € bei 50.000 € GeschäftswertDer Notar berät und formuliert die Vollmacht. Praktisch nötig, wenn die bevollmächtigte Person Verbraucherkredite aufnehmen soll (§ 492 Abs. 4 BGB).

Den Geschäftswert bestimmt der Notar bei einer allgemeinen Vorsorgevollmacht nach billigem Ermessen: höchstens die Hälfte Ihres Vermögens und nie mehr als 1 Million Euro (§ 98 Abs. 3 und 4 GNotKG). Die Beträge je Geschäftswert stehen in der Gebührentabelle B zum GNotKG.

Was kostet die notarielle Beurkundung – konkrete Gebühren nach Vermögen

Die Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich festgelegt, und zwar im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ein Notar darf also nicht frei verhandeln – die Gebühr richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert, der sich am Vermögen des Vollmachtgebers orientiert.

Bei einer allgemeinen Vorsorgevollmacht bestimmt der Notar den Geschäftswert nach billigem Ermessen; er beträgt höchstens die Hälfte des Vermögens und höchstens 1 Million Euro (§ 98 GNotKG). Die Beispiele gehen von der Hälfte aus. Für die Beurkundung fällt eine 1,0-Gebühr an, mindestens 60 €. Zur Orientierung – die Werte können je nach Konstellation abweichen:

  • Bei einem Vermögen von rund 25.000 € (Geschäftswert ca. 12.500 €): etwa 83 € Gebühr
  • Bei einem Vermögen von rund 100.000 € (Geschäftswert ca. 50.000 €): etwa 165 € Gebühr
  • Bei einem Vermögen von rund 500.000 € (Geschäftswert ca. 250.000 €): etwa 535 € Gebühr

Hinzu kommen Auslagen für Kopien, Porto sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Kombinieren Sie die Vollmacht mit einer Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung, erhöht sich der Geschäftswert und damit die Gebühr entsprechend.

Beglaubigung vs. Beurkundung: der Kostenunterschied

Viele verwechseln diese beiden Leistungen – dabei liegt zwischen ihnen ein erheblicher Preisunterschied.

Die Beglaubigung

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar lediglich, dass die Unterschrift echt ist. Den Inhalt der Vollmacht prüft und formuliert er nicht. Das ist deutlich günstiger: Die Gebühr liegt meist zwischen 20 € und 70 €, abhängig vom Geschäftswert, mit gesetzlichem Höchstbetrag. Eine reine Unterschriftsbeglaubigung kostet oft nur rund 20 €.

Die Beurkundung

Bei der Beurkundung berät der Notar Sie umfassend, formuliert das Dokument rechtssicher und bestätigt sowohl Inhalt als auch Ihre Geschäftsfähigkeit. Diese Leistung ist teurer (siehe oben), bietet aber die höchste Rechtssicherheit und wird von allen Stellen anerkannt.

Wichtig: Auch die Betreuungsbehörde darf Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen. Die Gebühr beträgt dort 10 € je Beglaubigung (§ 7 Abs. 4 BtOG) – eine kostengünstige Alternative zur notariellen Beglaubigung. Die Wirkung der behördlichen Beglaubigung endet allerdings mit dem Tod (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG).

Wann eine bestimmte Form vorgeschrieben ist

Zwingend zum Notar müssen Sie nur selten. Für Grundbuchgeschäfte, etwa den Verkauf oder die Belastung einer Immobilie, verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO) – das kann auch die Betreuungsbehörde erledigen. Soll die bevollmächtigte Person Verbraucherkredite aufnehmen, ist praktisch eine notarielle Beurkundung nötig, weil die Vollmacht sonst die Pflichtangaben des konkreten Darlehens enthalten müsste (§ 492 Abs. 4 BGB). Für die Einwilligung in besonders riskante ärztliche Maßnahmen und in freiheitsentziehende Maßnahmen muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Befugnisse ausdrücklich nennen (§ 1820 Abs. 2 BGB) – ein Notar ist dafür nicht nötig.

Banken bestehen oft auf ihren eigenen Formularen. Das ist keine gesetzliche Pflicht, eine zusätzliche Bankvollmacht erleichtert aber den Alltag.

Kosten für die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

Damit Betreuungsgerichte im Ernstfall schnell erfahren, dass Sie vorgesorgt haben, können Sie Ihre Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Eingetragen werden die Eckdaten, etwa dass es die Vollmacht gibt und wo sie aufbewahrt wird; seit dem 1. Oktober 2026 kann auf Wunsch über Notare, Rechtsanwälte oder Betreuungsbehörden auch eine elektronische Abschrift hinterlegt werden.

Die Registrierung ist einmalig, eine Jahresgebühr gibt es nicht. Mit einer Vertrauensperson kostet sie je nach Meldeweg (online oder per Post) und Zahlungsart 24,00 € bis 29,50 €, jede weitere Vertrauensperson 3,50 € bzw. 4,00 € (laut Kostenseite des Registers, abgerufen am 4. Oktober 2026). Angesichts der Sicherheit, die eine Eintragung schafft, ist dieser Betrag gut angelegt.

Vorsorgevollmacht ohne Notar: wann das ausreicht und worauf Sie achten müssen

Für viele Menschen genügt eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht vollkommen – etwa wenn kein Immobilienbesitz vorhanden ist und keine komplexen Vermögensfragen bestehen. Achten Sie in diesem Fall auf folgende Punkte:

  • Nennen Sie Bevollmächtigten und Vollmachtgeber vollständig mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift.
  • Formulieren Sie die Reichweite klar: Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Post- und Behördenangelegenheiten.
  • Ergänzen Sie sie um eine Patientenverfügung nach § 1827 BGB, damit medizinische Wünsche eindeutig dokumentiert sind.
  • Datieren und unterschreiben Sie das Dokument eigenhändig.
  • Bewahren Sie es an einem auffindbaren Ort auf und informieren Sie Ihre Angehörigen.

Beachten Sie zudem: Seit 2023 dürfen sich Ehegatten in medizinischen Notfällen für einen begrenzten Zeitraum gegenseitig vertreten – das sogenannte Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB. Es ersetzt jedoch keine umfassende Vorsorgevollmacht, da es zeitlich und inhaltlich stark begrenzt ist.

Kosten-Übersicht auf einen Blick: Tabelle & Rechenbeispiele

LeistungUngefähre Kosten
Privatschriftliche Vollmacht (selbst erstellt)0 €
Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde10 €
Notarielle Beglaubigung (Unterschrift)ca. 20–70 €
Notarielle Beurkundung (Vermögen 100.000 €)ca. 165 € zzgl. USt.
Notarielle Beurkundung (Vermögen 500.000 €)ca. 535 € zzgl. USt.
Registrierung im Vorsorgeregister24,00–29,50 € (eine Vertrauensperson)

Rechenbeispiel 1: Rentnerin ohne Immobilie

Vermögen 40.000 €, kein Grundbesitz. Eine privatschriftliche Vollmacht plus Registrierung genügt: ab 24,00 € Gesamtkosten (Online-Registrierung mit Lastschrift).

Rechenbeispiel 2: Ehepaar mit Eigenheim

Vermögen inkl. Immobilie 300.000 €. Soll der Partner das Haus auch verkaufen oder belasten können, braucht er für das Grundbuch mindestens eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Wer die Vollmacht zusätzlich notariell beurkunden lässt, zahlt bei einem Geschäftswert von 150.000 € (der Hälfte des Vermögens) etwa 354 € zzgl. USt. plus Registrierung. Bei zwei Vollmachten fallen die Kosten doppelt an.

Häufige Fragen

Ist eine handschriftliche Vorsorgevollmacht rechtsgültig?

Ja. Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich formfrei und auch ohne Notar wirksam. Nur für bestimmte Geschäfte gilt eine besondere Form, etwa eine öffentlich beglaubigte Vollmacht für das Grundbuch.

Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?

Ja. Sie können mehrere Bevollmächtigte einsetzen und festlegen, ob diese einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Sinnvoll ist oft eine Ersatzperson für den Fall, dass der Erstbevollmächtigte ausfällt.

Muss ich die Vollmacht regelmäßig erneuern?

Eine gesetzliche Pflicht zur Erneuerung gibt es nicht. Es empfiehlt sich aber, das Dokument alle paar Jahre zu prüfen und mit aktuellem Datum neu zu unterschreiben, da manche Banken sehr alte Vollmachten ungern akzeptieren.

Wenn Sie unsicher sind, ob eine notarielle Beurkundung nötig ist, können Sie eine rechtssichere Vorsorgevollmacht online ohne Notar erstellen und so viele Alltagsfälle bereits abdecken. Verschaffen Sie sich mit unseren kostenlosen Vorsorge-Leitfäden zunächst einen Überblick über alle wichtigen Vorsorgedokumente.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

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