Bestattungsrecht ist Ländersache – und mehrere Bundesländer haben ihre Gesetze zuletzt grundlegend überarbeitet. Wer seine Bestattungswünsche vor einigen Jahren aufgeschrieben hat, sollte sie deshalb noch einmal durchsehen: Manches, was damals verboten war, ist heute möglich, und manche Formulierung reicht nicht mehr aus. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei der Überprüfung Ihrer Bestattungsverfügung ankommt.
Warum Bestattungsrecht Ländersache ist – und Ihre Verfügung veralten kann
Anders als beim Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch bundeseinheitlich geregelt ist, gibt es für die Bestattung kein Bundesgesetz. Jedes Bundesland hat ein eigenes Bestattungs- oder Friedhofsgesetz. Diese Gesetze bestimmen, welche Bestattungsformen zulässig sind, innerhalb welcher Fristen beigesetzt werden muss, wer zur Bestattung verpflichtet ist und was mit der Asche geschehen darf.
Das hat zwei Folgen, die für Ihre Vorsorge entscheidend sind. Erstens: Was in einem Land erlaubt ist, kann im Nachbarland unzulässig sein. Zweitens: Die Landesgesetze ändern sich – teils nach Jahrzehnten Stillstand und dann sehr grundlegend. Eine Bestattungsverfügung, die Sie 2015 geschrieben haben, kann heute Wünsche enthalten, die inzwischen möglich wären – oder Formulierungen, die den neuen gesetzlichen Anforderungen nicht mehr genügen.
Wichtig ist außerdem: Maßgeblich ist in der Regel das Recht des Landes, in dem Sie zuletzt gelebt haben beziehungsweise in dem die Bestattung stattfinden soll – nicht das Land, in dem Sie Ihre Verfügung geschrieben haben. Wer nach dem Renteneintritt umzieht, sollte seine Verfügung deshalb grundsätzlich noch einmal prüfen lassen.
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72-Stunden-Lotse öffnen – kostenlos ›Was sich zuletzt geändert hat: Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt
Am weitesten geht derzeit Rheinland-Pfalz. Nach rund vier Jahrzehnten wurde das Bestattungsrecht dort im Herbst 2025 neu gefasst. Die Fachpresse beschreibt die Neuregelung als die bislang weitreichendste in Deutschland: Die allgemeine Sargpflicht bei Erdbestattungen entfällt, Tuchbestattungen werden möglich, die Asche darf unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb von Friedhöfen ausgebracht und in den großen Flüssen des Landes beigesetzt werden, und aus einem Teil der Asche dürfen Erinnerungsstücke wie Schmucksteine gefertigt werden. Auch die Verabschiedung am offenen Sarg wurde ausdrücklich geregelt. Details lesen Sie in der Berichterstattung von Legal Tribune Online zum neuen rheinland-pfälzischen Bestattungsgesetz.
In Hessen ist am 7. Oktober 2025 eine Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes in Kraft getreten (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Nr. 64/2025). Es gilt als deutlich zurückhaltender als die rheinland-pfälzische Regelung; verändert wurden unter anderem Fristen rund um die Beisetzung sowie Vorgaben zur Leichenschau.
In Sachsen-Anhalt wurde das Bestattungsgesetz ebenfalls liberalisiert. Berichtet wird unter anderem über die Zulässigkeit der sarglosen Bestattung im Leichentuch aus religiösen Gründen und über die Möglichkeit, vor dem Verschließen der Urne eine kleine Menge Asche für ein Erinnerungsstück zu entnehmen – mit Wirkung ab 2026. Einen Überblick über die Änderungen in den drei Ländern bietet die Zusammenstellung zu den Gesetzesänderungen für Bestatter in Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.
Offen bleibt: Die genauen Paragrafen, die amtlichen Fundstellen in den Gesetz- und Verordnungsblättern der Länder sowie einzelne Stichtage haben wir hier nicht geprüft – bitte lassen Sie sich diese Punkte von Ihrem Bestatter oder der zuständigen Ordnungsbehörde bestätigen. Ebenfalls offen ist, ob und wann weitere Bundesländer vergleichbare Reformen beschließen. Berichte über Gesetzentwürfe sind kein geltendes Recht.
Offener Sarg und Abschiednahme: Was Angehörige wissen sollten
Die Abschiednahme am offenen Sarg war in Deutschland lange rechtlich umstritten und wurde regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Dass ein Landesgesetz sie nun ausdrücklich regelt, schafft Klarheit – vor allem für Bestatter, die bisher in einer Grauzone arbeiteten.
Für Sie als Vorsorgende heißt das: Sie können festlegen, ob Sie eine solche Abschiednahme wünschen oder ausdrücklich nicht wünschen. Beides ist ein legitimer Eintrag in der Verfügung. Denken Sie dabei auch an die Angehörigen:
- Ein offener Abschied kann Trauer greifbar machen und das Begreifen des Verlusts erleichtern.
- Er kann Angehörige aber auch überfordern – besonders Kinder oder Menschen, die den Verstorbenen anders in Erinnerung behalten möchten.
- Sinnvoll ist eine Formulierung, die den Wunsch benennt, die Teilnahme aber freistellt: niemand muss, jeder darf.
- Ob und wie lange eine Abschiednahme möglich ist, hängt auch von praktischen Umständen ab – etwa der Todesursache und den Räumlichkeiten des Bestatters.
Diese Punkte in Ihrer Bestattungsverfügung sollten Sie jetzt überprüfen
Gehen Sie Ihre vorhandene Verfügung Punkt für Punkt durch. Diese Angaben sind erfahrungsgemäß am häufigsten veraltet oder zu unbestimmt:
- Bestattungsart: Erd-, Feuer-, Tuch-, Baum- oder Seebestattung – und zwar eindeutig, nicht als Aufzählung mehrerer Möglichkeiten.
- Ort der Beisetzung: Friedhof, Grabart, gegebenenfalls bestehendes Familiengrab mit Grabnummer.
- Umgang mit der Asche: Wenn Sie eine der neuen Möglichkeiten wünschen – etwa ein Erinnerungsstück oder eine Beisetzung außerhalb des Friedhofs –, muss das schriftlich und zu Lebzeiten festgelegt sein. Fehlt diese Erklärung, bleibt den Angehörigen in der Regel nur der klassische Weg.
- Abschiednahme: offener Sarg ja oder nein, Trauerfeier mit oder ohne Redner, religiös oder weltlich.
- Totenfürsorgeberechtigte Person: Wer entscheidet und beauftragt? Benennen Sie eine Person mit Namen, Anschrift und Telefonnummer – und eine Ersatzperson.
- Kosten und Finanzierung: Sterbegeldversicherung, Treuhandkonto, Vorsorgevertrag mit einem Bestatter. Wie Sie das realistisch kalkulieren, erklärt der Ratgeber Bestattungsvorsorge: Kosten planen und den eigenen Abschied gestalten.
- Datum und Unterschrift: Eine undatierte Verfügung ist im Streitfall schwach. Bei jeder Änderung neu unterschreiben und datieren.
Wenn der Wunsch im Wohnortland nicht erlaubt ist: Alternativen und Ausweichwege
Nicht jeder Wunsch lässt sich überall erfüllen. Wenn Ihr Bundesland eine Bestattungsform nicht zulässt, gibt es im Wesentlichen drei Wege – alle mit Einschränkungen:
- Beisetzung in einem anderen Bundesland: Teilweise knüpfen die neuen Regelungen an den letzten Hauptwohnsitz der verstorbenen Person an. Eine Beisetzung „im liberaleren Nachbarland“ ist deshalb nicht automatisch möglich. Lassen Sie sich das vorher konkret bestätigen.
- Beisetzung im Ausland: Einige Formen werden traditionell über Nachbarländer abgewickelt. Das ist zulässig, aber organisatorisch und finanziell aufwendig und erfordert zusätzliche Papiere.
- Eine Alternative formulieren: Schreiben Sie in Ihre Verfügung einen klaren Zweitwunsch („Falls … rechtlich nicht möglich ist, wünsche ich …“). Das erspart Ihren Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation eine Entscheidung, die sie in Ihrem Sinne treffen müssten, ohne Sie fragen zu können.
Verbindlichkeit: Wie Sie sicherstellen, dass Ihr Wille auch umgesetzt wird
Der Wille des Verstorbenen ist für die Bestattung der zentrale Maßstab – durchgesetzt wird er aber von Menschen, nicht von Behörden. Entscheidend ist deshalb die sogenannte Totenfürsorge: das Recht und die Pflicht, über Art und Ort der Bestattung zu bestimmen. Sie steht nicht automatisch den Erben zu, sondern in erster Linie der Person, die der Verstorbene dafür bestimmt hat; andernfalls regelmäßig den nächsten Angehörigen.
Drei Punkte erhöhen die Verbindlichkeit spürbar:
- Benennen Sie die totenfürsorgeberechtigte Person ausdrücklich und namentlich in der Verfügung – und sprechen Sie vorher mit ihr.
- Schreiben Sie Ihre Wünsche in einem eigenen Dokument, nicht nur ins Testament. Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB wird oft erst Wochen nach der Beisetzung eröffnet – dann ist alles längst entschieden.
- Regeln Sie die Kosten. Grundsätzlich trägt der Erbe die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB); mit dem Erbfall geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB). Eine Vorsorgeversicherung oder ein Treuhandkonto verhindert, dass aus Geldfragen ein Streit über Ihre Wünsche wird.
Ergänzend sinnvoll ist eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus: Sie erlaubt der Vertrauensperson, unmittelbar nach dem Todesfall zu handeln, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen. Welche Aufgaben in den ersten Wochen anstehen, zeigt der Beitrag Nachlass abwickeln: 6-Wochen-Frist und Sofortmaßnahmen.
Wo die Verfügung liegen muss – im Todesfall zählen Stunden
Die beste Verfügung nützt nichts, wenn sie erst nach der Beisetzung gefunden wird. Die Fristen zwischen Tod und Bestattung sind in den Landesgesetzen knapp bemessen, und die ersten Entscheidungen fallen oft binnen 24 bis 48 Stunden.
- Nicht ins Bankschließfach und nicht in den Tresor, zu dem niemand den Schlüssel hat.
- Original zu Hause an einem festen, bekannten Ort – zusammen mit Patientenverfügung (§ 1827 BGB) und Vollmacht.
- Je eine Kopie bei der totenfürsorgeberechtigten Person und – falls vorhanden – beim Bestatter Ihres Vorsorgevertrags.
- Ein Hinweiskärtchen im Portemonnaie, wo die Unterlagen liegen und wer zu informieren ist.
- Zusätzlich eine digitale Kopie, auf die die Vertrauensperson sofort zugreifen kann.
Checkliste: In 6 Schritten zur aktuellen Bestattungsverfügung
- 1. Vorhandene Verfügung heraussuchen und Datum prüfen – älter als fünf Jahre oder nach einem Umzug verfasst? Dann überarbeiten.
- 2. Aktuelle Rechtslage im eigenen Bundesland abfragen, am besten beim Bestatter oder der Friedhofsverwaltung.
- 3. Wünsche konkretisieren: Bestattungsart, Ort, Umgang mit der Asche, Abschiednahme, Trauerfeier – plus einen Zweitwunsch.
- 4. Totenfürsorgeberechtigte Person und Ersatzperson benennen und persönlich informieren.
- 5. Finanzierung klären und die Unterlagen dazu beilegen.
- 6. Neu datieren, unterschreiben, Kopien verteilen, Aufbewahrungsort kommunizieren.
Häufige Fragen
Ist eine Bestattungsverfügung rechtlich bindend?
Der geäußerte Wille des Verstorbenen ist der maßgebliche Orientierungspunkt für die Totenfürsorge. Durchgesetzt wird er in der Praxis aber von den Angehörigen und dem Bestatter – deshalb sind Schriftform, Datum, Unterschrift und eine klar benannte Vertrauensperson so wichtig.
Gilt meine alte Verfügung nach einer Gesetzesänderung weiter?
Grundsätzlich ja, solange die darin genannten Wünsche zulässig sind. Neue Möglichkeiten erfassen Sie damit aber nicht automatisch: Für viele der neu erlaubten Bestattungsformen verlangen die Länder eine ausdrückliche schriftliche Erklärung zu Lebzeiten.
Was gilt, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?
Dann kann ein anderes Landesrecht maßgeblich werden. Prüfen Sie nach einem Umzug, ob Ihre Wünsche am neuen Wohnort umsetzbar sind, und ergänzen Sie gegebenenfalls eine Alternative.
Wenn Sie Ihre Verfügung ohnehin überarbeiten: Mit dem kostenlosen Notfallordner zum Ausdrucken bringen Sie Bestattungswünsche, Versicherungsunterlagen und Kontaktdaten an einen Ort, den Ihre Angehörigen im Ernstfall sofort finden. Und weil nach einem Todesfall auch handlungsfähige Vertreter gebraucht werden, lohnt es sich, parallel eine Vorsorgevollmacht online zu erstellen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.